Tatsächlich ähneln sich neue und alte Norm stark und beschreiben dasselbe Messverfahren. Ihr wesentlicher inhaltlicher Unterschied liegt in der Definition des Innenvolumens V: Nach DIN EN ISO 9972 schließt dieses das Volumen von Innenbauteilen wie Decken und Innenwänden mit ein und ist somit größer als nach DIN EN 13829. „Schon allein deshalb darf man bei Nachweismessungen im Rahmen der EnEV 2014 das Innenvolumen keinesfalls nach neuer ISO 9972 berechnen“, betont FLiB-Geschäftsführer Dipl.-Ing. Oliver Solcher. Denn die Luftdichtheitsanforderungen der geltenden Energieeinsparverordnung beziehen sich explizit auf das „gekühlte oder beheizte Luftvolumen“. Dieses errechnet sich nicht nur nach DIN EN 13829, sondern auch nach DIN V 18599-1 als Produkt aus Nettogrundfläche und mittlerer lichter Raumhöhe und schließt somit das Volumen der Gebäudekonstruktion aus.
Zwar rechnet der FLiB damit, dass die nächste EnEV-Novelle auf DIN EN ISO 9972 als Messnorm Bezug nehmen wird. Die abweichende Definition des Innenvolumens wird aber auch dann kein Problem darstellen, zeigt Solcher sich überzeugt: „Die ISO 9972 erlaubt es schließlich ausdrücklich, eigene nationale Bezugsgrößen festzulegen.“ Somit könne man auch künftig das Luftvolumen nach Definition der DIN V 18599-1 ansetzen.
Mit anderen Unterschieden zur EN 13829 wird man sich jedoch befassen müssen, sobald die EnEV DIN EN ISO 9972 heranzieht. Unter anderem gibt es verwirrende Abweichungen bei den Formelzeichen. Beispiel: ISO 9972 verwendet das Symbol q50 für den Leckagestrom bei 50 Pascal, während DIN EN 13829 damit die hüllflächenbezogene Luftdurchlässigkeit bezeichnet. Zudem fordert die neue Norm von Messgeräten für die Gebäudeluftdichtheitsmessung einen größeren Messbereich und höhere Genauigkeit. Vor 2017 ist mit einer überarbeiteten EnEV aber ohnehin nicht zu rechnen.