Die bei Luftdichtheitsmessungen erfassten Werte erhalten ihre Bedeutung erst, wenn man sie beispielsweise zum Innenvolumen des untersuchten Gebäudeteils in Beziehung setzt. Daher müssen Messdienstleister die Systemgrenze genau kennen. Beispiel: Zählt der Keller im konkreten Fall ganz oder in Teilen zum absichtlich beheizten, gekühlten oder mechanisch belüfteten Gebäudevolumen, dem die Untersuchung gilt? Wird eine solche Frage nicht richtig beantwortet, beruhen alle weiteren Berechnungen auf falschen Bezugsgrößen und die ermittelte Luftwechselrate verliert jede Aussagekraft.
Aus demselben Grund dürfen Messteams keinesfalls ungeprüft Angaben des Auftraggebers oder Maße aus Bauzeichnungen übernehmen, wenn es ums Bestimmen des Innenvolumens geht. Beispielsweise können Änderungen im Fußbodenaufbau oder nachträglich abgehängte Decken dazu führen, dass die tatsächlichen Raumhöhen von den Angaben des Architekten abweichen - mit entsprechenden Folgen für das reale Gebäudevolumen und die errechnete Luftwechselrate. Am besten ermittelt man Nettogrundfläche und mittlere lichte Raumhöhe des Objekts daher selbst. Oder aber überprüft von Dritten gelieferte Maße zumindest stichprobenartig. Nicht umsonst fordert die für Luftdurchlässigkeitsmessungen von Gebäuden relevante Norm, dass alle Berechnungen nachvollziehbar zu dokumentieren sind. "Viele Prüfberichte, die wir zu sehen bekommen, weisen an dieser Stelle Mängel auf, manchmal fehlen die Angaben sogar vollständig", bedauert FLiB-Geschäftsführer Dipl.-Ing. Oliver Solcher.
Eine dritte häufige Fehlerquelle liegt in der ungenügenden Vorbereitung des Prüfobjekts auf den Luftdichtheitstest. Abhängig vom Zweck der Messung muss das Gebäude entsprechend präpariert werden. Die für EnEV-Messungen entscheidende Prüfnorm schreibt etwa vor, Türen zwischen beheizbaren Räumen zu öffnen und absichtlich vorhandene Öffnungen nach außen zu schließen oder abzudichten. Falls Siphons noch nicht mit Wasser gefüllt sind, dichtet man die betroffenen Abwasserleitungen ab. In der Praxis wird dies öfters versäumt, hat der FLiB beobachtet. Oder aber man tut des Guten zuviel und klebt fälschlicherweise die Kellertür ab. Hilfreich für die Gebäudevorbereitung, so der Fachverband, sei der Rückgriff auf die Anweisungen der Norm DIN EN 13829. Außerdem sei dabei sehr wichtig, alle getroffenen Maßnahmen sorgfältig im Messprotokoll zu dokumentieren.