Keine Einschränkungen für die Nutzung von Regenwasser zum Wäsche waschen!
Das Wasser aus Regenwassernutzungsanlagen in Wohngebäuden wird in vielen Fällen neben der Toilettenspülung und der Gartenbewässerung auch zum Waschen der Wäsche genutzt. Seit mehr als 25 Jahren sind durch den Betrieb von Regenwassernutzungsanlagen im Zusammenhang mit Wäsche waschen keine Personen beeinträchtigt worden.
Die Fachvereinigung Betriebs- und Regenwassernutzung e.V. (fbr) fordert deshalb die zuständigen Bundes- und Landesbehörden, Kommunen sowie Wasserversorgungsunternehmen auf, ggf. vorhandene Verordnungen und Satzungen so zu ändern, dass generell die Nutzung von Regenwasser für das Waschen der Wäsche uneingeschränkt ermöglicht wird. Da insgesamt keine Schadensfälle aufgetreten sind, fordert die Fachvereinigung, dass die Mitteilungspflicht für den Betrieb einer Regenwassernutzungsanlage an das zuständige Gesundheitsamt gemäß TrinkwasserV nicht erforderlich ist und entfallen soll.