Der Einbau einer neuen Heizung zählt für Hausbesitzer zu den wirtschaftlich aufwendigsten Sanierungsmaßnahmen. Gleichzeitig hat es sich der Staat zur Aufgabe gemacht, im emissionsrelevanten Bereich der Gebäudeheizung so viel CO2 einzusparen und Ressourcen zu schonen, wie irgend möglich. Um hierbei nicht allein auf die Einsicht der Gebäudeeigentümer setzen zu müssen, definiert das Heizungsgesetz, welche Heizungstypen zukünftig noch für den Austausch einer bestehenden Anlage in Frage kommen und besiegelt damit weitgehend das Ende der konventionellen Öl- und Gasheizung.
Um Hauseigentümer mit den Kosten einer umfassenden Erneuerung und dem Umstieg auf heute noch vergleichsweise teure Alternativen wie die Wärmepumpe oder eine Solarthermie-Anlage nicht über Gebühr zu belasten, hat die Regierung mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ein umfangreiches Förderprogramm eingerichtet. Das BEG besteht aus drei Teilen, wobei die Förderung von energieeffizienten Einzelmaßnahmen (BEG EM) mit direkten Zuschüssen besonders nachgefragt wird. Die Zuschussförderung bezieht sich sowohl auf Wohngebäude als auch auf Nichtwohngebäude und berücksichtigt gleichermaßen privaten Eigentümer in der selbstgenutzten Immobilie wie auch Vermieter.
Seit Januar 2024 wurde die Verantwortung für die Zuschüsse zur Heizungsmodernisierung (BEG EM) vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) übertragen, sodass Antragsteller nun hier alle erforderlichen Unterlagen einreichen müssen, um in den Genuss der Förderung kommen zu können.
Aktuelle Förderung nur für Privathaushalte
Das BEG fasst frühere Förderprogramme zusammen und besteht aus drei Teilen, die sich sowohl auf Wohngebäude als auch auf Nichtwohngebäude beziehen und gleichermaßen privaten Eigentümer in der selbstgenutzten Immobilie wie auch Vermieter berücksichtigt. Aktuell beschränkt sich der Kreis der Antragsberechtigten für die Heizungsförderung jedoch auf private Eigentümer von Einfamilienhäusern, soweit diese als Hauptwohnsitz genutzt werden. Ab Ende Mai 2024 soll dies auf Eigentümer von Zwei- und Mehrfamilienhäusern sowie Wohneigentümergemeinschaften ausgeweitet werden. Ab August 2024 sind voraussichtlich außerdem auch Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser sowie Eigentümer von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden, förderfähig.
Der lange Weg vom Antrag zur Auszahlung
Gefördert werden neben verschiedenen Arten der Wärmepumpe (Luft-, Erd- und Sole-Wasser-Wärmepumpen) sowie Biomasse-Heizungen (z.B. Pelletheizungen), Solarthermie, grüne Brennstoffzellenheizungen aber auch der Anschluss an Fern- und Nahwärme oder ein Gebäudenetz.
Die Grundförderung liegt bei 30 % der förderfähigen Gesamtkosten bestehend aus Kosten der energetischen Sanierung, Materialkosten, Ausgaben für die fachgerechte Installation und Inbetriebnahme sowie die Fachplanung. Darüber hinaus sieht die Förderung einen Effizienzbonus von 5 % für Wärmepumpen, einen Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 % sowie einen Einkommensbonus von 30 % vor. In Summe ist die Maximalförderung auf 70 % begrenzt. Darüber hinaus bietet die KfW ergänzend zum Zuschuss einen zinsgünstigen Ergänzungskredit.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das Kundenportal der KfW und muss vom Eigentümer persönlich vollzogen werden. Der vollständige Antrag umfasst eine Bestätigung zum Antrag (BzA), ausgestellt von einem Energieeffizienz-Experten oder einem Fachhandwerker. Dieser bestätigt die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen und der weiteren Förderbedingungen. Außerdem werden die förderfähigen Kosten bestätigt und festgelegt, ob und welche Boniförderungen zusätzlich beantragt werden. Darüber hinaus müssen Antragsteller nach Abschluss der Maßnahmen zusätzlich eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) einreichen, welche die Umsetzung gemäß den Angaben der BzA bescheinigt.
foerderdata begleitet Antragsteller mit Erfahrung und Kompetenz
Auf den ersten Blick erscheint der Weg durch die Instanzen des Förderantrags nach BEG kompliziert und anspruchsvoll. Auch wenn die Vorschriften verlangen, dass Eigentümer persönlich aktiv werden, bietet der Förderservice von foerderdata umfassende Unterstützung. Neben der Beratung über die Förderhotline erstellen die Energieeffizienz-Experten der febis Service GmbH, Betreibergesellschaft der Fördermitteldatenbank foerderdata, sowohl die vorab erforderliche BzA als auch die nach Einbau zu erstellende BnD. Alle Leistungen sind mit einem Auftrag abgedeckt, inklusive einer detaillierten Anleitung zur Antragstellung über das KfW-Kundenportal.
„Wir verfügen über mehr als 30 Jahre Erfahrung auf dem Gebiet staatlicher Förderung“, erklärt Martin Kutschka, Geschäftsführer der febis Service GmbH aus Hattersheim. „Mit dieser Erfahrung gelingt es uns, unseren Kunden genau die Unterstützung anzubieten, die sie benötigen, um die für sie individuell mögliche maximale Förderung zu erhalten.“