Der Kommission lagen 37 Anträge auf Filmtheaterförderung vor, von denen 27 positiv beschieden wurden. Damit wurden 25 Filmtheaterunternehmen Förderungshilfen in Form von zinslosen Darlehen zuerkannt.
Die Förderung wird im Regelfall zur Modernisierung, zur Neuerrichtung/Neueinrichtung von Filmtheatern, sofern dies zur Strukturverbesserung dient, für betriebswirtschaftliche Beratungen sowie für Maßnahmen der vertraglich vereinbarten Zusammenarbeit von Filmtheatern gewährt. Der Höchstbetrag für eine Einzelmaßnahme betrug 350.000 Euro.
Die nächste Sitzung der Unterkommission Filmabspiel der FFA-Vergabekommission findet am 20./21. Februar 2008 statt. Antragsfrist für diese Sitzung ist der 31. Dezember 2007.
Einreichtermine für 2008: 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember
Das FFG sowie alle Richtlinien und Antragsformulare sind unter www.ffa.de abrufbar.