Bei der Betrachtung des Erbschaftssteueraufkommens in Deutschland wird schnell klar, dass die Bedeutung dieser den Bundesländern zufließenden Steuer für die Einnahmeseite des Fiskus relativ gering, für die hitzige politischklassenkämpferische Debatte dagegen groß ist. Die Erbschaftssteuer hat einen Anteil von unter einem Prozent am gesamten deutschen Steueraufkommen.
Vielleicht würde der rein betriebswirtschaftliche Vergleich von Gesetzgebungs- sowie Steuererhebungsaufwand mit den tatsächlichen Einnahmen sogar den Schluss nahe legen, ganz auf diese Steuer zu verzichten. Frei werdende personelle Ressourcen könnten bei Steuerprüfungen und Steuerfahndungen sicher effektiver eingesetzt werden. Doch es sieht derzeit nicht so aus, als wäre eine solche Lösung politisch durchsetzbar.
Der Gesetzentwurf zur Erbschaftssteuer ist ambitioniert. Das Ziel lautet "Erhalt des Steueraufkommens bei Reduzierung der Anzahl der zu besteuernden Nachlassfälle". Erreicht werden soll dies zum einen durch die deutliche Erhöhung von Freibeträgen für nächste Verwandte bei gleichzeitiger Verschärfung von Bewertungsvorschriften und ergänzend durch die Erhöhung von Steuersätzen für Erbschaften unter nicht ganz so nahen Verwandten. Die Erbschaftssteuer wird in Deutschland auch in der Zukunft nicht aufgrund der Höhe des insgesamt in einem Todesfall vorhandenen Nachlasses ermittelt, sondern auf Basis des Vermögens, das dem jeweiligen Erben zufließt. Weiterhin ist seine verwandtschaftliche Nähe zum Erblasser ausschlaggebend.
Furcht wird als das Gefühl konkreter Bedrohung beschrieben, während Angst definiert wird als ein negatives Gefühl, das mit der tatsächlich oder vermeintlich erhöhten Wahrscheinlichkeit eines Schadens verbunden ist. Nach dieser Definition wird die Angst aller Vermögenden vor der Erbschaftssteuer bleiben, selbst wenn sie von der aktuellen Reform eher begünstigt werden, weil sie z. B. von höheren Freibeträgen profitieren. Die konkrete Furcht wird vor allem diejenigen ergreifen, die die Reform finanzieren - die entfernten Verwandten oder diejenigen, bei denen es in der Erbmasse z. B. um profitable Unternehmensbeteiligungen geht. Das gerade für die Unternehmenserben vorgesehene und wohlklingende Beruhigungsmittel "Verschonungsregelung" hilft wegen unübersehbarer und langfristiger Risiken und Nebenwirkungen leider gar nicht, es wirkt sogar kontraproduktiv.
Unerheblich, ob Furcht oder Angst bei potenziellen Erblassern oder Erben aufkommt
- Erbschafts- und Schenkungssteuer ist und bleibt ein Beratungsthema, das in Deutschland die Vermögenden bewegt. In der Beratungspraxis muss nach den Beobachtungen des FPSB Deutschland zwischen der eher unseriösen und der seriösen Beratung deutlich unterschieden werden. Während die unseriöse Beratung darauf setzt, vorhandene Ängste des Kunden zum Verkauf von Produkten und Dienstleistungen oder zu übereilten Schenkungen an nachfolgende Generationen zu nutzen, geht die seriöse Beratung in gewissem Sinne therapeutisch mit den Erbschaftssteuerängsten ihrer Kunden um.
Der gründlichen Anamnese folgen "heilende" Maßnahmen, die Ängste abbauen und die Furcht besiegen helfen. Dabei setzen die zertifizierten Berater vor allem auf Transparenz ("Wie groß ist Ihr Steuerproblem wirklich?") und auf nachvollziehbare sowie sinnvolle Strategien. Außerdem werden sie so verantwortungsbewusst handeln, dass sie im Bedarfsfall die Überweisung zum "Facharzt" ausfüllen, in diesem Fall Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare.Für Vermögende besteht die größte Herausforderung darin, ebenso seriöse wie kompetente Vermögensnachfolgeplaner zu finden. Wer sicher gehen will, beauftragt einen Berater mit Gütesiegel.