Wiegard begrüßte ausdrücklich die Mahnung des Landesrechnungshofes, die in der letzten Steuerschätzung prognostizierten Mehreinnahmen zur Senkung der Neuverschuldung zu verwenden. "So lange der Landeshaushalt nicht den Regeln der Verfassung entspricht, verbieten sich andere Überlegungen", sagte der Finanzminister. Es sei unerträglich, dass die Haushalte des Landes seit mehr als zehn Jahren nicht den Regeln der Verfassung entsprechen. Das Einhalten der Verfassung müsse deshalb oberstes Leitziel bleiben. "Unsere Verfassung steht über unseren Parteiprogrammen", so Wiegard. Er erinnerte noch einmal daran, dass in den kommenden Jahren trotz der starken Mehreinnahmen die verfassungsmäßige Verschuldungsgrenze immer noch weit überschritten werde. Die Einnahmen zu verbessern, sei nur die eine Seite der Verbesserung. Ebenso wichtig sei es, die Ausgaben zu reduzieren. "Mit seinen Bemerkungen mahnt der Rechnungshof alle Beteiligten, diesen Teil der Konsolidierung nicht zu vergessen", sagte Wiegard.
Zu einzelnen Kritikpunkten des Landesrechnungshofes nehmen die Fachministerien wie folgt Stellung:
Investive Förderung von Behinderteneinrichtungen: Die Aussagen des Landesrechnungshofes zur Prüfung von Verwendungsnachweisen über die investive Förderung von Behinderteneinrichtungen sind mittlerweile überholt. Das MSGF hat bereits organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen, um die in früheren Jahren entstandenen Rückstände zügig abzuarbeiten. Dazu sind neben der Einrichtung einer internen Projektgruppe auch eine externe Beratungsgesellschaft eingeschaltet und Schulungsmaßnahmen im Ministerium durchgeführt worden. Inzwischen sind bei einem Drittel der Fälle Rückforderungen erfolgt bzw. eingeleitet.
Unterrichtsausfall: Die Reduzierung des Unterrichtausfalls an den schleswig-holsteinischen Schulen ist ein wesentliches Anliegen der Bildungspolitik. So investiert das Land unter anderem jährlich zwölf Millionen Euro für Vertretungsunterricht. Dank der Initiative „Jede Stunde zählt“ konnte der Unterrichtsausfall nachweislich deutlich gesenkt werden. An den Grundschulen des Landes liegt er der jüngsten Erhebung von Anfang 2007 zufolge bei unter einem Prozent, über alle Schularten hinweg bei knapp über zwei Prozent, während er vor der Landesinitiative noch bei über fünf Prozent lag.
Die hier betrachteten Fächer haben eine wichtige Rolle im schulischen Alltag. Deshalb versuchen die Schulen ein Maximum an Unterricht auch in diesen Fächern zu gewährleisten. Allerdings müssen sie dabei auch Rahmenbedingungen wie fehlende Turnhallen oder Schwimmhallen oder mangelhafte Raumausstattungen und fehlendes Fachpersonal berücksichtigen. Darüber hinaus hat die Landesregierung mit dem neuen Schulgesetz - mit der Einführung von Regional- und Gemeinschaftsschulen, mit einer konsequenten Schulentwicklungsplanung auf der Basis von Mindestgrößen und einer neuen Schulträgerstruktur - die Basis geschaffen für einen effizienteren Einsatz der Ressourcen. Mit der Entwicklung der schleswig-holsteinischen Schullandschaft hin zu größeren Systemen - vor allem im Bereich der weiterführenden Schulen - wird auch eine weitere Verbesserung der Unterrichtsversorgung einhergehen. Bei einer Gestaltung der Schullandschaft sind neben wirtschaftlichen Gesichtspunkten aber immer auch pädagogische Notwendigkeiten oder regionale Besonderheiten zu berücksichtigen. Ziel muss ein möglichst wohnortnahes, flächendeckendes und qualitativ hochwertiges Bildungsangebot sein.