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Gericht stoppt umstrittenen Verbraucherverband: Einstweilige Verfügung gegen Falschbehauptungen

(lifePR) (Berlin/Bonn, )
Verbraucherverbände sollen Kunden einen unabhängigen Überblick über den Markt bieten. Dass es dabei nicht immer korrekt zugeht, hat jetzt das Landgericht Bonn festgestellt: Per Einstweiliger Verfügung untersagten die Richter den vermeintlichen Verbraucherschützern eine Reihe von Falschbehauptungen.

Betroffen war dabei der unabhängige Energieversorger FlexStrom, über den sich ein Verbraucherverband wahrheitswidrig geäußert hatte. So wurde von den Verbraucherschützern die Falschbehauptung verbreitet, der Versorger hätte 2009 und 2010 Verlust erwirtschaftet - und daraus gefolgert, dass dem kein solides Geschäftsmodell zugrunde läge.

Tatsächlich weisen die geprüften und veröffentlichten Jahresabschlüsse von FlexStrom aber für beide Jahre ein positives Geschäftsergebnis von mehreren Millionen Euro aus. Diese Jahresabschlüsse lagen dem Verbraucherverband ganz offensichtlich vor - dennoch äußerte er sich gegenüber Verbrauchern und der Öffentlichkeit wahrheitswidrig.

FlexStrom hatte in dem Unterlassungsantrag darauf verwiesen, dass der Verbraucherverband ein direkter "Mitbewerber" auf dem Strommarkt sei, der eigene wirtschaftliche Interessen verfolgt. Der Verband habe nämlich "ein nicht unerhebliches finanzielles Eigeninteresse am Abschluss von Stromlieferverträgen mit bestimmten 'Partnern' von Verivox". FlexStrom hatte nachgewiesen, dass der Verbraucherverband als "Untervertriebspartner" des ebenfalls umstrittenen Verkaufsportals Verivox genannt wird und somit mutmaßlich an der Vermittlung von Stromverträgen mitverdient.

"Ganz offensichtlich arbeiten leider nicht alle Verbraucherverbände transparent und berichten wahrheitsgetreu", so FlexStrom Gründer Robert Mundt. Es sei eine "gesunde Skepsis" angebracht, insbesondere wenn Verbraucherverbände eigene finanzielle Interessen verfolgen. Der fragliche Verband wird bisher vom Bundesamt für Justiz als "qualifizierte Einrichtung" des Verbraucherschutzes gelistet. Das Bundesamt überprüft nunmehr die Eintragung des Verbandes als qualifizierte Einrichtung.

Auf die zahlreichen Falschbehauptungen hingewiesen, hatte der Verbraucherverband die Abgabe einer Unterlassungserklärung verweigert. Daraufhin hatte sich das Landgericht Bonn mit der Angelegenheit zu befassen und entsprach dem Antrag des Energieunternehmens auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung in vollem Umfang. Im Wiederholungsfall droht dem Verband nun ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Dieser hat Widerspruch eingelegt.

FlexStrom AG

Die konzernunabhängige FlexStrom Aktiengesellschaft wurde 2003 als Familienunternehmen gegründet und ist heute einer der wichtigsten unabhängigen Energieversorger in Deutschland. Bekannt geworden ist FlexStrom vor allem mit Prepaid-Angeboten, mittlerweile hat sich der Stromanbieter mit zahlreichen innovativen Tarifmodellen etabliert.

Die FlexStrom Unternehmensgruppe bietet mit FlexGas auch bundesweit attraktive Gastarife an. Umweltbewussten Verbrauchern bietet die FlexStrom Unternehmensgruppe sowohl Ökostrom als auch klimaneutrales Erdgas. Als konzernunabhängiger Energieversorger ist es FlexStrom und FlexGas besonders wichtig, für seine Kunden Energie möglichst günstig auf dem Markt einzukaufen.

FlexStrom ist vielfach für günstige Stromtarife und besonders kundenfreundlichen Service sowie eine solide Bonität ausgezeichnet worden: Stromtipp 05/2011: „Günstiger Strompreis“; Creditreform 02/2012 und 01/2011: Bonitätszertifikat „CrefoZert“; Hoppenstedt CreditCheck 01/2011: „Top-Rating“ für Kreditwürdigkeit; Deutsche Gesellschaft für Qualität und der forum! Marktforschung: „Deutschlands Kundenchampions 2010“; Handelsblatt-Stromstudie 03/2010: „Bester Stromtarif“, Euro Nr.02/2010: „Günstigster Stromanbieter 2010“, Focus-Money 04/2010: „Günstigster Stromanbieter“, n-tv März 2009: „Top-Preis“ im Vergleich „Bester Stromanbieter 2009“, Euro Nr. 01/2009: „Gesamtsieger im Strompreisvergleich“, Findhouse-Stromstudie 2008: „Gesamtnote sehr gut“, Servicestudie 2008 von Tarifvergleich und Guter Rat: „Preis: Sehr gut - Service: Gut“, Handelsblatt & Universität St. Gallen: „Deutschlands kundenorientierteste Dienstleister 2008 – Sonderpreis Energieversorger“, Emporio-Verbrauchermagazin April 2008: „Preis-Leistungs-Sieger“, TÜV Thüringen von 2006 bis 2009: „zertifizierte Preisgarantie für Privatkunden“

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