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Landgericht Hamburg verbietet Verivox Falschaussage: FlexStrom erreicht Einstweilige Verfügung

(lifePR) (Hamburg/Heidelberg, )
Das Landgericht Hamburg hat gegen das Vertriebsportal Verivox.de eine Einstweilige Verfügung erlassen. Demnach darf die Verivox GmbH nicht mehr behaupten, sie habe wegen einer angeblich hohen Anzahl an Kundenbeschwerden die Zusammenarbeit mit FlexStrom beendet.

Das Gericht folgte damit in vollem Umfang einer Forderung von FlexStrom. Die Entscheidung vom 6. Januar 2012 sieht im Wiederholungsfalle ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro gegen die Verivox GmbH vor.

Zwischen dem unabhängigen Stromanbieter FlexStrom und dem Vertriebsportal der Verivox GmbH gibt es seit Jahren Streit um die Höhe von Provisionen. Die Verivox GmbH hatte mehrfach höhere Entgelte für die Vermittlung von Kunden verlangt, dies hatte FlexStrom zurückgewiesen. Als ein FlexStrom Tarif mit geringer Provision im Verkaufsportal der Verivox GmbH plötzlich anders abgebildet wurde und damit im Tarifrechner weit nach hinten rückte, reichte FlexStrom am 15. Dezember 2011 Schadensersatzklage vor dem Landgericht Heidelberg ein.

Die Verivox GmbH kündigte im Anschluss die Zusammenarbeit mit FlexStrom zum 31. März 2012 und stellte dies, u.a. in der Financial Times Deutschland, in Zusammenhang mit angeblichen Kundenbeschwerden über den Anbieter. Eine Behauptung, die von der 15. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg nun untersagt worden ist - wörtlich wie sinngemäß (LG Hamburg, 315 O 615/11).

Die Verivox GmbH hat mittlerweile angekündigt, bestimmte Angebote im Tarifrechner zu "filtern". In der Standardeinstellung wird nur ein Auszug aus den Tarifangeboten angezeigt. Andere Vergleichsportale wie Check24.de, totarif.de oder preisvergleich.de stellen hingegen die Tarife von FlexStrom nach wie vor ungefiltert dar.

Aktualisierung: Gegen die Einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg hat Verivox am 24. Januar 2012 Widerspruch eingelegt. Im Widerspruchsverfahren sah sich die Verivox GmbH zum zweiten Mal innerhalb eines Monats gezwungen, in einem Gerichtsverfahren wegen einer Falschdarstellung zu Lasten des unabhängigen Stromversorgers FlexStrom zu erklären, eine solche Falschdarstellung zukünftig zu unterlassen. Verivox hat sich auch hier einer Strafe von bis zu EUR 250.000,- unterworfen bzw. Ordnungshaft, um so einer Verurteilung zu entgehen. Die Einstweilige Verfügung ist durch die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung durch die Verivox GmbH obsolet geworden.

FlexStrom AG

Die konzernunabhängige FlexStrom Aktiengesellschaft wurde 2003 als Familienunternehmen gegründet und ist heute einer der wichtigsten unabhängigen Energieversorger in Deutschland. Bekannt geworden ist FlexStrom vor allem mit Prepaid-Angeboten, mittlerweile hat sich der Stromanbieter mit zahlreichen innovativen Tarifmodellen etabliert.

Die FlexStrom Unternehmensgruppe bietet mit FlexGas auch bundesweit attraktive Gastarife an. Umweltbewussten Verbrauchern bietet die FlexStrom Unternehmensgruppe sowohl Ökostrom als auch klimaneutrales Erdgas. Als konzernunabhängiger Energieversorger ist es FlexStrom und FlexGas besonders wichtig, für seine Kunden Energie möglichst günstig auf dem Markt einzukaufen.

FlexStrom ist vielfach für günstige Stromtarife und besonders kundenfreundlichen Service sowie eine solide Bonität ausgezeichnet worden: Stromtipp 05/2011: „Günstiger Strompreis“; Creditreform 02/2012 und 01/2011: Bonitätszertifikat „CrefoZert“; Hoppenstedt CreditCheck 01/2011: „Top-Rating“ für Kreditwürdigkeit; Deutsche Gesellschaft für Qualität und der forum! Marktforschung: „Deutschlands Kundenchampions 2010“; Handelsblatt-Stromstudie 03/2010: „Bester Stromtarif“, Euro Nr.02/2010: „Günstigster Stromanbieter 2010“, Focus-Money 04/2010: „Günstigster Stromanbieter“, n-tv März 2009: „Top-Preis“ im Vergleich „Bester Stromanbieter 2009“, Euro Nr. 01/2009: „Gesamtsieger im Strompreisvergleich“, Findhouse-Stromstudie 2008: „Gesamtnote sehr gut“, Servicestudie 2008 von Tarifvergleich und Guter Rat: „Preis: Sehr gut - Service: Gut“, Handelsblatt & Universität St. Gallen: „Deutschlands kundenorientierteste Dienstleister 2008 – Sonderpreis Energieversorger“, Emporio-Verbrauchermagazin April 2008: „Preis-Leistungs-Sieger“, TÜV Thüringen von 2006 bis 2009: „zertifizierte Preisgarantie für Privatkunden“

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