Verivox hatte Anfang Januar behauptet, nur 35 Prozent der Kunden aus den letzten 6 Monaten würden wieder zu FlexStrom wechseln wollen. Drei Wochen vorher - vor Erhebung einer Schadenersatzklage von FlexStrom gegen Verivox - waren es noch 64 Prozent, obwohl sich die Gesamtzahl der Kundenbewertungen kaum geändert haben soll.
"Diese krassen Änderungen sind für uns nicht nachvollziehbar", kritisiert Unternehmenssprecher Dirk Hempel das Verkaufsportal, das gegen Provision Stromverträge an FlexStrom Konkurrenten vermittelt. "Es stellt sich die Frage, ob Verbraucher bei Verivox durch diese fragwürdigen Bewertungen getäuscht werden", sagt Hempel. "Das ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar und schadet allen Marktteilnehmern - vor allem aber dem Verbraucher."
"Wir hoffen auch im Interesse der Verbraucher, dass die Darstellung von Stromangeboten im Verkaufsportal der Verivox GmbH nicht dadurch beeinflusst wird, ob es einen Provisionsvertrag gibt und wie hoch diese Provision ist", so der FlexStrom Sprecher.
Anfang Januar hatte das Landgericht Hamburg bereits eine Einstweilige Verfügung gegen die Verivox GmbH erlassen, die dem Verkaufsportal Behauptungen über eine angeblich hohe Anzahl Kundenbeschwerden untersagt. Den entsprechenden Antrag auf Einstweilige Verfügung sowie den gerichtlichen Beschluss hat FlexStrom nun veröffentlicht. Verivox hatte zuvor öffentlich bemängelt, FlexStrom Anwälte hätten sich "geweigert", die Antragsschrift auszuhändigen.
"Wir spielen mit offenen Karten", erklärt Unternehmenssprecher Hempel. "Jeder soll sich seine eigene Meinung bilden und die Einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg gegen die verfälschende Darstellung der Verivox GmbH nachvollziehen können."
Gegen Verivox wurde bereits mehrfach der Vorwurf erhoben, der Vergleichsrechner habe Tarife der mittlerweile insolventen TelDaFax bevorzugt und dafür besonders hohe Provisionen kassiert. Mehrere hunderttausend Verbraucher sind durch die TelDaFax-Pleite geschädigt worden.
Neben dem Stromanbieter FlexStrom, der am 15. Dezember 2011 wegen Benachteiligung eines Stromtarifs mit geringer Provision auf Schadenersatz geklagt hat, haben auch frühere Eigentümer der Verivox Ansprüche gegen das Verkaufsportal angemeldet. Sie fordern nach Presseberichten knapp 290 Millionen Euro Schadenersatz wegen falscher Darstellung der voraussichtlichen Gewinnaussichten.
Verfügungsantrag LG Hamburg vom 23.12.2011
LG Hamburg Beschluss Flex Strom AG vs Verivox GmbH 315 O 615-11x
Aktualisierung: Gegen die Einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg hat Verivox am 24. Januar 2012 Widerspruch eingelegt. Im Widerspruchsverfahren sah sich die Verivox GmbH zum zweiten Mal innerhalb eines Monats gezwungen, in einem Gerichtsverfahren wegen einer Falschdarstellung zu Lasten des unabhängigen Stromversorgers FlexStrom zu erklären, eine solche Falschdarstellung zukünftig zu unterlassen. Verivox hat sich auch hier einer Strafe von bis zu EUR 250.000,- unterworfen bzw. Ordnungshaft, um so einer Verurteilung zu entgehen. Die Einstweilige Verfügung ist durch die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung durch die Verivox GmbH obsolet geworden.