Wettbewerbsfähiger Tarifvertrag für Neueinstellungen bei Bodenverkehrsdiensten
"Das Lohnniveau des neuen Tarifvertrags orientiert sich an anderen Flughäfen und Ballungsräumen wie zum Beispiel dem Flughafen Frankfurt am Main. In der niedrigsten Gehaltsstufe für "einfache Tätigkeiten" erhält ein Flugzeugabfertiger bei uns etwa 10 Euro pro Stunde inklusive Zulagen", so Stefano Wulf. Das Gehaltsniveau am Flughafen Frankfurt-Hahn liegt somit noch deutlich über dem von Gewerkschaften geforderten Mindestlohn für "einfache Beschäftigungsfelder". "Wichtig war dabei allen Verhandlungspartnern, dass die Mitarbeiter einerseits zu fairen und branchenüblichen Konditionen am Flughafen Frankfurt-Hahn arbeiten, andererseits das Unternehmen dabei auch wettbewerbsfähig bleibt", betonte Stefano Wulf auf der Betriebsversammlung. Erklärtes Ziel ist es auch, durch den neuen Tarifvertrag das Fachwissen und die Kompetenzen der Mitarbeiter im eigenen Betrieb zu behalten und dabei weniger auf Leiharbeitsfirmen zurückzugreifen.
Modernisierte Dienstplangestaltung
Auch bei der Dienstplangestaltung orientiert sich der Flughafen Frankfurt-Hahn künftig an der Praxis anderer großer Verkehrsflughäfen. Diese setzen bei der Planung ihrer Mitarbeiter vor allem auf flexible Einsatzpläne. Um die Kundenzufriedenheit gewährleisten zu können, werden die Dienstpläne so gestaltet, dass auch bei wachsendem Verkehrsvolumen eine zeitnahe und pünktliche Abfertigung sowohl im Passagier- als auch im Cargobereich geleistet wird. Die Dienstplangestaltung wird somit noch stärker am betrieblichen Bedarf ausgerichtet. Es werden dabei Elemente vorgesehen, die es gestatten, kurzfristig und flexibel auf eine veränderte Bedarfslage zu reagieren. Insgesamt arbeiten zurzeit 105 Mitarbeiter bei den Bodenverkehrsdiensten der FFHG. "Sowohl die Geschäftsführung als auch der Betriebsrat der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH sind der Überzeugung, dass das Modell, wie es bereits seit mehreren Jahren unter anderem beim "großen Bruder" Frankfurt am Main erfolgreich umgesetzt wird, auch für den Flughafen Frankfurt-Hahn adaptierbar ist", so Wulf.
Zukunftsvereinbarung bedeutet auch Beschäftigungssicherung
Sowohl der Betriebsrat als auch die Geschäftsführung der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH sind sich ihrer großen Verantwortung für die Sicherung der Arbeitsplätze bewusst. Während der Laufzeit der Zukunftsvereinbarung, die bis zum 31.12.2012 zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat abgeschlossen wurde, sind betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen. Die Zukunftsvereinbarung sieht des Weiteren vor über den Bereich Bodenverkehrsdienste hinaus auch alle anderen Arbeitsbereiche auf Einsparpotentiale und Effizienzsteigerung hin zu untersuchen, um die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH auch weiterhin wettbewerbsfähig zu halten.