Dieser Beitrag ersetzt keine rechtliche Beratung. Wir weisen hier auf mögliche wirtschaftliche Folgen von Fehlern beim Erben und Schenken hin.
Fehler 1: Kein Testament oder unklar formulierte Testamente
Viele Menschen haben kein Testament, was zur Anwendung der gesetzlichen Erbfolge führt. Ohne klare Regelungen kann das zu unerwarteten Ergebnissen führen, wie z. B. der Enterbung von Lebenspartnern. Selbst wenn ein Testament vorliegt, können unklare Formulierungen oder ungenaue Angaben (z. B. fehlendes Datum oder fehlerhafte Unterschrift) zu Missverständnissen und Erbstreitigkeiten führen. Wird das Testament nicht bei einem Notar beurkundet, muss es komplett handschriftlich erstellt und unterschrieben werden. Ort und Datum dürfen auch nicht fehlen.
Übrigens können Sie ein selbst geschriebenes Testament auch ohne Notar beim Amtsgericht hinterlegen.
Mit oder ohne Testament kann bei mehreren Erben eine Erbengemeinschaft entstehen. Da die Erben nur alles gemeinsam entscheiden können und kein Erbe allein über den Nachlass verfügen darf, ist jeder auf jeden angewiesen. Muss die Erbauseinandersetzung in letzter Konsequenz gerichtlich betrieben werden, vergeht viel Zeit, in der der Nachlass lediglich verwaltet werden kann und die Erben von der erhofften Liquidität nur träumen können. Nur der Erblasser hat es in der Hand, mit einem Testament den Nachlass so zu regeln, dass die mit der gesetzlichen Erbfolge oft verbundenen Schwierigkeiten vermieden werden.
Mögliche negative wirtschaftliche Folgen:
- Ungewollte Vermögensverteilung
- Hohe Kosten durch Erbstreitigkeiten
- Eingeschränkte Liquidität der Erben
Fehler 2: Unvorteilhafte Gestaltung des Berliner Testaments
Das Berliner Testament, bei dem sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen und die Kinder erst nach dem Tod des zweiten Ehepartners erben, kann steuerlich ungünstig sein. In vielen Fällen werden Freibeträge nicht optimal genutzt, was zu einer doppelten Belastung durch die Erbschaftssteuer führen kann.
Und nicht zu vergessen: Ein gemeinsam verfasstes Testament kann nicht einseitig geändert werden.
Dies hat auch Folgen, wenn der hinterbliebene Ehepartner erneut heiratet.
Mögliche negative wirtschaftliche Folgen:
- Doppelte Erbschaftssteuerbelastung
- Eingeschränkte Flexibilität bei geänderten Lebensumständen
Viele Menschen vernachlässigen es, eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung zu erstellen. Ohne Vorsorgevollmacht wird im Ernstfall ein gesetzlicher Betreuer bestellt, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist und nicht immer im Sinne des Betroffenen erfolgt. Fehlt eine Patientenverfügung, können medizinische Maßnahmen ergriffen werden, die nicht dem Willen des Betroffenen entsprechen, was ebenfalls zu finanziellen Belastungen führen kann. Auch eine Patientenverfügung sollte daher klar und präzise formuliert sein, um Missverständnisse im medizinischen Notfall zu vermeiden.
Mögliche negative wirtschaftliche Folgen:
- Kosten für gesetzliche Betreuung
- Ungewollte medizinische Behandlungen mit entsprechenden Kosten
Ein häufiger Fehler ist die Missachtung der Zehnjahresfrist bei Schenkungen. Mehrere Schenkungen innerhalb dieses Zeitraums werden steuerlich zusammengerechnet, was die Freibeträge schnell aufbrauchen kann. Eine geschickte Planung der Schenkungen – z. B. durch genaue Regelung, wer Schenker ist (beide Elternteile oder nur einer) – kann helfen, Freibeträge besser zu nutzen und Steuern zu sparen.
Mögliche negative wirtschaftlichen Folgen:
- Höhere Steuerbelastung durch überschrittene Freibeträge
- Verlust von Steuervorteilen durch fehlende Planung
Renten- und Lebensversicherungen werden aus unterschiedlichen und sehr individuellen Überlegungen zur Absicherung abgeschlossen. In Hinblick auf das Thema Erben und Schenken finden sich aber immer wieder Fehler wie eine ungünstige Vertragsgestaltung, die zu einer unnötigen Steuerpflicht des überlebenden Partners führt. Diese können vermieden werden. Überkreuzversicherungen oder gemeinsame Versicherungsnehmer können hier eine sinnvolle Lösung sein.
Mögliche negative wirtschaftliche Folgen:
- Unnötige Steuerzahlungen
- Reduzierte Auszahlungen aus Versicherungen
Stiefkinder haben keinen gesetzlichen Erbanspruch, was oft übersehen wird. Um sicherzustellen, dass Stiefkinder erben, müssen spezielle Vorkehrungen, wie eine Adoption oder die Einsetzung als testamentarische Erben, getroffen werden. Ansonsten haben sie weder einen Pflichtteilsanspruch noch einen gesetzlichen Anspruch auf den Nachlass. Auch wenn Steifkinder keinen gesetzlichen Erbanspruch haben, gelten für sie die gleichen Freibeträge wie für leibliche Kinder.
Mögliche negative wirtschaftliche Folgen:
- Stiefkinder erhalten keinen Anteil am Erbe
- Vermögen geht an entfernte Verwandte oder den Staat
Ein weiterer häufiger Fehler ist die unzureichende Prüfung des Nachlasses. Wenn dieser überschuldet ist, sollten Erben die Möglichkeit der Ausschlagung des Erbes oder die Beantragung einer Nachlassverwaltung in Betracht ziehen. Wer voreilig das Erbe antritt, haftet möglicherweise mit seinem eigenen Vermögen. Die Frist zum Ausschlagen des Erbes beträgt 6 Wochen.
Mögliche negative wirtschaftliche Folgen:
- Haftung mit eigenem Vermögen für Nachlassschulden
- Finanzielle Belastung durch Schulden des Verstorbenen
Erben und Schenken ist ein komplexes Thema, bei dem rechtliche und steuerliche Aspekte sorgfältig geplant werden müssen. Um teure Fehler zu vermeiden, ist eine frühzeitige und umfassende Beratung durch Experten unerlässlich. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihr Vermögen optimal geschützt und Ihr letzter Wille korrekt umgesetzt wird.
Eine gute Vorbereitung, um Fehler beim Erben und Schenken zu vermeiden, ist die Teilnahme an einem der regelmäßigen kostenlosen Webinare der Hamburger Wirtschaftsberatung für Privatpersonen FORAIM. Die Webinare sind interaktiv und dauern nur 45 Minuten. Im Anschluss erhalten die Teilnehmer*innen umfangreiches Begleitmaterial.
Mehr Informationen zu den Webinaren mit der Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier: Webinare Erben und Schenken