Wenn das neue Unternehmen diese Option nicht einräumt, besteht die Chance, sich an die Deutsche Rentenversicherung zu wenden. Das bedeutet, dass das Geld, das sich auf dem Zeitwertkonto befindet, nicht verfällt, sondern weiter angelegt wird, bis es dann schlussendlich angetastet bzw. aufgebraucht wird.
Das Zeitwertkonto an die DRV übertragen – so geht’s
Ein Arbeitgeberwechsel steht an, aber das neue Unternehmen bietet nicht die Option, ein bestehendes Zeitwertkonto weiterzuführen? Kein Problem! Werden bestimmte Voraussetzungen erfüllt, ist es möglich, das betreffende Guthaben auf die Deutsche Rentenversicherung zu übertragen.
Um die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten, gehen der Arbeitnehmer/ die Deutsche Rentenversicherung wie folgt vor:
- Der Arbeitnehmer informiert seinen „alten“ Arbeitgeber und die DRV über sein Vorhaben.
- Die DRV prüft, ob eine Übertragung des Guthabens möglich ist.
- Die Deutsche Rentenversicherung teilt dem ehemaligen Arbeitgeber mit, auf welches Konto der Betrag überwiesen werden soll.
- Der Arbeitnehmer wird benachrichtigt, wenn sein Geld übertragen wurde.
Wie wird das Zeitwertkonto Guthaben bei der DRV angelegt?
Eine der Hauptaufgaben der Deutschen Rentenversicherung in diesem Zusammenhang ist es, das Wertguthaben treuhänderisch und getrennt von sonstigem Vermögen zu führen. Kosten und Gebühren werden von der auszuzahlenden Summe abgezogen.
Zudem muss die DRV dafür sorgen, dass es für den Kontoinhaber zu keinem Verlust kommt, sondern stattdessen ein angemessener Ertrag verbucht werden kann. Weiterhin wird er natürlich in regelmäßigen Abständen über den jeweils aktuellen Zwischenstand informiert. Er erhält Infos rund um Saldo, Kosten, Gebühren und Wertzuwachs und verfügt so über eine fundierte Grundlage, um die Dauer einer Auszeit und den dazugehörigen Auszahlungsbetrag zu berechnen.
Sozialversicherung, Auszahlungsbetrag und Co. – Arbeitnehmer müssen keine Kompromisse eingehen
Wer sich ein wenig Zeit nimmt, um die Auszahlungsbedingungen, die sich im Zusammenhang mit einem klassischen Arbeitgeber und der Deutschen Rentenversicherung ergeben, zu vergleichen, stellt schnell fest, dass es hier keine merklichen Unterschiede zu verzeichnen gibt.
Denn: die Auszahlung des Wertguthabens erfolgt auch hier monatlich und brutto. (Dabei gilt es, zu beachten, dass der besagte Auszahlungsbetrag nicht allzu deutlich vom durchschnittlichen Gehalt der letzten 12 Monate abweichen darf. 70 bis 130 Prozent der jeweiligen Summe werden toleriert.)
Ebenso wie bei der Auszahlung durch den Arbeitgeber ist der Kontoinhaber auch während der Auszeit im Zusammenhang mit der DRV sozialversichert. Die Versicherungszeiten werden gemeldet, die Beiträge gezahlt und die Lohnsteuer einbehalten. Zudem wird auch weiterhin in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt.
Während der Auszahlungsphase hat der Zeitwertkonto Inhaber jedoch keinen Anspruch auf Krankengeld. Wird er krank, wird sein monatlicher Beitrag weiter ausgezahlt.
Fazit: Das Zeitwertkonto bei der Deutschen Rentenversicherung als sinnvolle Alternative
Wer eine Anstellung in einem Unternehmen antritt, das die Option auf ein Zeitwertkonto nicht bietet, kann sein Konto – unter bestimmten Voraussetzungen – an die Deutsche Rentenversicherung übertragen.
Die DRV kümmert sich dann unter anderem um die Verwaltung der Summe, das Abführen der Sozialversicherungsbeiträge und hält den Kontoinhaber über Kontostand, Gebühren und Co. auf dem Laufenden.
So muss der besagte Kontoinhaber keine Einbußen hinnehmen, sondern kann sich stattdessen mit Fragen wie „Wie lange möchte ich mir eine Auszeit gönnen?“, „Wie viel Geld brauche ich im Monat, ohne mich finanziell sorgen zu müssen?“ und „Was möchte ich während meiner Auszeit alles erleben?“ beschäftigen.