„Dieses Regelwerk bildet das Fundament für die Planung, Gestaltung und den Betrieb von Verkehrsanlagen im ruhenden Verkehr. Die EAR 23 tragen maßgeblich zur Optimierung des ruhenden Verkehrs und auch des Verkehrsablaufs und somit zur Verbesserung der Mobilität in unseren Städten bei“, sagte Dr.-Ing. Michael Rohleder, der Geschäftsführer der FGSV in seiner Begrüßung zum EAR-Einführungskolloquium im House of Logistics and Mobility (HOLM) in Frankfurt am Main.
Die EAR 23 weisen gegenüber der vorherigen Version von 2005 einige Neuerungen auf. So gibt es unter anderem Empfehlungen für Multifunktionsstreifen. Diese bieten in Stadtstraßen eine gute Möglichkeit, Flächen fürs Parken, aber auch andere Nutzungen, wie Abstellanlagen für Fahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Gastronomie oder Ladezonen flexibel bereitzustellen.
Weiterhin neu in den EAR 23 sind Empfehlungen zur Standortwahl von Parkplätzen mit Ladesäulen für Elektrofahrzeuge und deren Anlage im Straßenraum.
Eine der größten – und im Vorfeld am meisten diskutiertesten – Neuerungen ist die Änderung des sogenannten Bemessungsfahrzeugs. Es bildet als statistische Grundlage die Entwicklungen am Pkw-Markt ab und zeigt somit den Trend zu längeren und breiteren Fahrzeugen. In Folge empfiehlt die FSGV zukünftig breitere Parkplätze vor allem beim Neubau von Parkhäusern und Tiefgaragen. Im Bestand ergeben sich durch die Verbreiterung beim Senkrecht- und Schrägparken weniger Parkplätze auf der gleichen Fläche. Dagegen soll beim Parken längs in Fahrtrichtung keine Verbreiterung erfolgen.
Generell soll nach den EAR 23 jedoch so wenig Straßenraum wie möglich zum Parken genutzt werden.
Die EAR 23 sind ab sofort über den FGSV-Verlag zu beziehen.