- Landesumweltministerium bestätigt hohe Fernwärmekosten
- Offenbar zurückgehaltenes Gutachten lässt viele Fragen offen
- Teilnahme in Arbeitsgruppe verwehrt
Landesumweltministerium bestätigt hohe Fernwärmepreise
Doch der Endpreis stimmt eben nicht. Und dies nicht nur nach Ansicht der Baugruppen. Denn das Landesumweltministerium bestätigte, nach einer Anfrage im baden-württembergischen Landtag, längst diesen hohen Wärmepreis und riet den Bürgern, im Stile einer vorsorglichen "Vorratsempfehlung", den Gang zum Landeskartellamt anzutreten. Was an sich schon viele Fragen hinsichtlich der sinnstiftenden Wirtschaftlichkeit des als "innovativ" beworbenen kommunalen Forschungsprojekts aufwirft. Schließlich kommt man seitens der bauwilligen Bürger mit einem dezentralen, ebenso ökologisch gestalteten Alternativkonzept auf einen Wärmepreis von maximal 15 Cent/kWh. Berücksichtigt man in einer vorsichtigen Abschätzung noch die Vorteile für den selbstgenutzten Strom, kostet die Wärme gerade mal zwischen 6 und 10 Cent/kWh. Und die Bewohner müssten sich dann auch nicht alternativlos für viele Jahre im monopolistischen Netz der Fernwärme gefangen geben.
Erst kürzlich hatten die Verbraucherzentrale Bundesverband und der Deutsche Mieterbund auf einer Pressekonferenz in Berlin die verbraucherunfreundlichen Monopolstrukturen im Fernwärmesektor mit langen Vertragslaufzeiten scharf kritisiert und einen liberalisierten Wärmemarkt ohne Anschluss- und Benutzungszwänge gefordert.
Klare Forderungen der Bürger
Nach wie vor lauten deshalb die Forderungen der Bürger gegenüber der Stadt und Badenova/Wärmeplus:
ein neues, stimmiges Energiekonzept mit deutlich reduzierten Wärmekosten auf Marktniveau
- die Möglichkeit der konstruktiven Mitarbeit am Energiekonzept
- den Wegfall des Anschluss- und Benutzungszwangs
- die Ermöglichung einer günstigeren Bio-Erdgaslösung mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zumindest für die Zeit nach dem Wärmeliefervertrag
Stadtverwaltung mit Gutachterergebnissen unzufrieden
In der Zwischenzeit wurde im Kreis der Bauherren bekannt, dass die Abgabe des Gutachtens bei der Stadt bereits erfolgte und dass die Stadtverwaltung mit den Ergebnissen unzufrieden ist. Deshalb befindet sich das Gutachten offenbar unter Verschluss und vom Gutachter werden anscheinend erhebliche "Nachbesserungen" gefordert. Zum Beispiel sollen Vollkostenanteile, die für die Bewohner zur Wärmebereitstellung anfallen, explizit ignoriert werden. Aus den Informationen geht weiterhin hervor, dass der Gutachter das Gesamtsystem und den Preis als sehr kritisch bewertet hat und Alternativen aufzeigt - von welchen die Stadt aber nichts wissen will.
Zu guter Letzt überrascht es nicht, dass man den Baugruppen die Mitarbeit in der Arbeitsgruppe Gutleutmatten des Gemeinderats verwehrt. "Es könnte ja durch die Bürgerbeteiligung zu allzu nützlichen Erkenntnissen für beide Seiten kommen", kommentiert Dr. Achim Kimmerle diese Entscheidung. Die Baugruppen jedenfalls, wollen den konstruktiven Dialog mit der Stadt Freiburg weiterführen.
Für weitere Informationen:
Website der Baugruppen http://www.freiburg-gutleutmatten.de
Twitter: @freiewaerme #gutleutmatten
Fragen der Bürger für das Gutachten
Über die Einladung zur Mitarbeit am Gutachten hatten sich die Mitglieder des AK Energie gefreut und folgende Fragen vorgeschlagen:
1. Welchen Preis zahlen die künftigen Bewohner des Baugebietes Gutleutmatten für die durch die badenova gelieferte Wärme? Dabei sind das Preisblatt, die Anschlusskosten und die durch die Bürger unentgeltlich zur Verfügung gestellte Infrastruktur und Energieversorgung mit einzubeziehen.
2. Ist die Vergleichbarkeit der Energie- und Wärmepreise zu anderen Versorgungsgebieten im Sinne des Gemeinderatsbeschlusses durch das Preisblatt der badenova Gutleutmatten gegeben?
3. Innovativer Charakter: Hat das gewählte Konzept aus Sicht der externen Gutachter auch zukünftig das Marktpotenzial, in nennenswertem Umfang auch ohne die erhebliche Pilotförderung umgesetzt zu werden?
4. Stehen Investitionen und zu erwartender Gewinn des Wärmeversorgers, gemessen an
üblichen Standards im Rahmen der Gesetze und des Verbraucherschutzes, in einem angemessenen Verhältnis?
5. Vergleich der Wärmpreise (in Cent/kWh Vollkosten) mit vergleichbaren Neubauprojekten und dem Durchschnitt in Baden-Württemberg und in Freiburg.
6. Sind die Wärmepreise (Vollkosten in Cent/kWh) angemessen im Sinne des Verbraucherschutzes?
7. Sind die zu zahlenden Wärmepreise (in Cent/kWh, ohne Investitionskostenzuschüsse)
angemessen für ein Versorgungsgebiet, in dem ein besonders hoher Anteil an sozial gefördertem und sozial gebundenem Wohnraum angestrebt wird?
8. Hält das Preisblatt der Wärmeplus/Badenova alle gesetzlichen Regelungen
(Verbraucherschutz, Wettbewerbsrecht) an Nahwärmetarife ein? Sind die Preisanpassungsklauseln korrekt?
9. Halten die privatrechtlichen Kaufverträge hinsichtlich des Anschluss- und Benutzungszwangs alle gesetzlichen Regelungen (Verbraucherschutz, Wettbewerbsrecht, Wahlfreiheit nach 10 Jahren etc.) ein und sind die Einschränkungen durch die Belegung von Dachflächen und Kellerräumen verhältnismäßig?
Weitere Infos unter: www.freie-waerme.de