„Es ist nicht hinnehmbar, dass jemand für einen Aufruf zum Frieden und zur Kriegsdienstverweigerung mit Haft bedroht und verfolgt wird“, betonte der EAK-Bundesvorsitzende Dr. Christoph Münchow. Die Verweigerung des Dienstes mit der Waffe sei ein Menschenrecht, das geschützt und geachtet werden müsse. „Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung klar anerkannt. Das muss auch das Europarats-Mitglied Ukraine akzeptieren und entsprechend handeln“, forderte der evangelische Friedensverband. Die EAK erwarte hierzu auch von der Bundesregierung klare Worte in Richtung Ukraine.
Gericht erklärt sich für befangen
Ruslan Kotsaba war in erster Instanz wegen Landesverrats und Behinderung der Streitkräfte zu einer dreieinhalbjährigen Gefängnisstrafe verurteilt, von einem Berufungsgericht allerdings freigesprochen worden. Den Freispruch hob der Oberste Gerichtshof der Ukraine auf und verwies das Verfahren an ein neues Gericht, das sich allerdings am 31. Januar für befangen erklärte und den Vorgang wieder an das Berufungsgericht in Kiew zurückgab. Beobachter erwarten nun, dass von dort ein anderes Gericht in der Region mit der Verhandlung beauftragt wird.
EAK
Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) ist innerhalb der „Konferenz für Friedensarbeit im Raum der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)“ der Dachverband für jene, die in den evangelischen Landeskirchen und Freikirchen für Fragen der Kriegsdienstverweigerung und Friedensarbeit zuständig sind. Weitere Informationen unter www.eak-online.de