Dolmetscher besser überprüfen
Schirrmacher, der auch Stellvertretender Generalsekretär der Weltweiten Evangelischen Allianz ist, forderte, dass das Bundesamt unparteiische Übersetzer in Anspruch nehmen müsse. Das BAMF baue seine Urteile oft auf den ungenügenden Übersetzungen von muslimischen Dolmetschern auf, wenn es prüfe, ob die Bekehrung echt gemeint sei oder nicht. Auch der Vorsitzende der römisch-katholischen Deutschen Bischofskonferenz und der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hätten in ihrer Stellungnahme zu Übergriffen gegen Christen in Flüchtlingsunterkünften unter anderem angemahnt, die Dolmetscher besser zu überprüfen, die oft zu Lasten der Christen oder Konvertiten zum Christentum falsch übersetzen würden.
Der Schaden, den die Übersetzer gerade auch für christliche Asylsuchende anrichten könnten, sei laut Schirrmacher schwer abschätzbar. Dabei spiele es keine Rolle, ob die Dolmetscher Aussagen von Christen aus mangelndem Wissen falsch übersetzten oder weil ihre eigene religiöse Sozialisation sie gegenüber christlichen Aussagen ablehnend gemacht habe oder direkt aus der Absicht heraus, Christen zu schaden.
Wie den wahren Glauben beurteilen?
Wie wollen Entscheider des BAMF die hochkomplizierte und hochsensible Frage, ob die Bekehrung zum Christentum vorgetäuscht ist oder nicht, mit schlechten und parteiischen Übersetzern beantworten?, fragt Thomas Schirrmacher. Sie sei doch schon in bestem Deutsch beider beteiligter Seiten schwer genug zu ermitteln. Neben den Übersetzern sei auch zu beklagen, dass sich bei den Entscheidern religiös meist völlig „unmusikalische“ Menschen anmaßten, den wahren Glauben eines Menschen anderer Sprache zu beurteilen, der äußerlich gesehen getauft ist, sich in einer Kirchengemeinde integriert hat und ein gutes Zeugnis seines Pfarrers ausgestellt bekam.
Natürlich dürfe und müsse das Bundesamt prüfen, ob die Asylgründe vorgeschoben sind. Aber letztlich sei es egal, ob ein Iraner oder ein Afghane den Islam nur zum Schein verlassen habe oder tatsächlich. „Einmal in den Iran heimgekehrt, gilt er so oder so als Apostat, der entweder offiziell verhaftet wird oder noch häufiger einfach verschwindet“, so der Menschenrechtsexperte.
Professur für Religionsfreiheit und Erforschung der Christenverfolgung
Die Freie Theologische Hochschule Gießen (FTH) hat einen „Stiftungslehrstuhl für Religionsfreiheit und die Erforschung der Christenverfolgung“ eingerichtet. Dazu wurde bereits im November letzten Jahres der württembergische evangelische Pfarrer sowie Religions- und Missionswissenschaftler Christof Sauer als Professor berufen. Es handelt sich um den ersten Lehrstuhl dieser Art an einer deutschen Hochschule. Sauer war zuvor Forschungsdirektor des Internationalen Instituts für Religionsfreiheit (IIRF). Er habilitierte sich 2013 mit einer Arbeit über „Martyrium und Mission“ an der Kirchlichen Hochschule Wuppertal/Bethel. Ziel des ausschließlich durch Spenden finanzierten Lehrstuhls ist laut FTH der Aufbau eines wissenschaftlichen Kompetenzzentrums zur Erforschung der Religionsfreiheit und der Christenverfolgung. Im Mittelpunkt stehe dabei die Erarbeitung von Studien zur Situation verfolgter Christen weltweit und über die Bedeutung von Religionsfreiheit als Grundrecht aller Menschen. Zum offiziellen Start des neuen Lehrstuhls reisten zu einem Festakt am 18. Mai Vertreter verschiedener Konfessionen und der Politik nach Gießen an.
Institut für Religionsfreiheit in Friedensau
Seit den 1990er Jahren gibt es an der Theologischen Hochschule der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Friedensau bei Magdeburg ein Institut für Religionsfreiheit. Dessen gegenwärtiger Leiter, der Jurist Dr. Harald Mueller, nahm zuletzt Stellung zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 17. April 2018 zur Kirchenmitgliedschaft als Einstellungsvoraussetzung für eine berufliche Tätigkeit in Kirche und Diakonie.