Kirche als Anwalt derer, die aufgrund ihrer Religion diskriminiert werden
In einer gemeinsam verabschiedeten Erklärung zur Religionsfreiheit heißt es: „Wir müssen feststellen, dass die rechtlichen Instrumente zum Schutz der Religionsfreiheit nicht ausreichen, um dieses Menschenrecht umfassend abzusichern. Deshalb drängen wir auch in unserer Gesellschaft und in unserer Kirche darauf, für das Recht auf Religionsfreiheit im nationalen und internationalen Dialog mit mehr Nachdruck einzutreten, nicht zuletzt bei den Vereinten Nationen.“ Die weltweite römisch-katholische Kirche verstehe sich „als Anwalt derer, die aufgrund ihrer Religion unter religiöser Diskriminierung und Bedrängung leiden. Dazu gehören in großer Zahl Christen und viele Gläubige anderer Religionen.“ Das Recht des Menschen, seine Religion frei zu wählen und allein oder in Gemeinschaft mit anderen auch öffentlich zu leben, sei immer anzuerkennen und zu schützen. Dort, wo die Religionsfreiheit eingeschränkt wird, würden auch andere Menschenrechte wie zum Beispiel Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit beschnitten. „Unser Engagement für die Religionsfreiheit ist deshalb nicht von unserem Einsatz für die Menschenrechte zu trennen.“
Religionsfreiheit ein Menschenrecht
Erzbischof Dr. Ludwig Schick (Bamberg), Vorsitzender der Kommission Weltkirche der Deutschen Bischofskonferenz, machte in seiner Eröffnungsrede deutlich, dass das Recht auf Religionsfreiheit als ein Menschenrecht von zentraler Bedeutung sei. Aber der universale Geltungsanspruch dieses Menschenrechts werde in vielen Teilen der Welt in Frage gestellt, uminterpretiert und ausgehöhlt, sodass die Schutzinstrumente, die im Rahmen der Vereinten Nationen entwickelt wurden, sich oft als unzureichend erweisen würden. „Es liegt an uns Christen, allen Menschen zu helfen, die ihren Glauben, ihre Weltanschauung nicht frei leben können. Ihr Leid lässt uns nicht unberührt! Wir beten für diese Menschen und wir bringen uns ein, ohne dabei die eine Religion über die andere zu stellen“, so Schick.
Sebastian Francis Shaw, Erzbischof von Lahore, lenkte den Blick der Konferenzteilnehmer auf die Situation religiöser Minderheiten in Pakistan. Statt 25 Prozent zum Zeitpunkt der Staatsgründung im Jahre 1947 gehörten heute weniger als fünf Prozent der pakistanischen Bevölkerung anderen Religionen als dem Islam an. Das Engagement zur Durchsetzung der Religionsfreiheit sei dort deshalb von existentieller Bedeutung.
Konferenz Weltkirche
Veranstalter der Jahrestagung ist die „Konferenz Weltkirche“, in der die römisch-katholische Deutsche Bischofskonferenz, die deutschen (Erz-)Bistümer, die Hilfswerke, die Deutsche Ordensobernkonferenz (DOK), die Verbände, das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) und andere weltkirchlich tätige Einrichtungen zusammenarbeiten.