Mit seiner Stellungnahme gibt der Bundesrat ein klares Signal dafür, dass eine Regelung über das Arbeitsgesetz nicht praktikabel wäre. Mit der Empfehlung des Bundesrates für eine schweizweit gültige einheitliche Regelung werden zudem kantonale Regelungen überflüssig, was für das Tourismusland Schweiz von grosser Bedeutung ist.
GastroSuisse wird sich unvermindert dafür einsetzen, dass das neue Gesetz den begründeten Interessen des Gastgewerbes gerecht wird und branchenverträglich ausfällt.
Angestrebt wird ein umfassender Passivrauchschutz auf Basis einer praktikablen praktikablen und für alle Gastronomieformen gültigen nationalen Lösung.