Autofahrer müssen ihre Fahrweise im Herbst umstellen. "Die frühe Dämmerung und schnell wechselnde Witterungsverhältnisse tragen zu einem erhöhten Unfallrisiko in dieser Jahreszeit bei", so Stephan Schweda, Pressereferent Schaden- und Unfallversicherung beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Gerade die Unfallgefahr durch Laub wird häufig unterschätzt. Durch Regen, Nebel oder Glätte werden Blätter auf der Straße oft zum "Schmierlaub". Daher sollten Kraftfahrer einen großen Sicherheitsabstand halten, das Tempo deutlich verringern, sanft bremsen und nicht abrupt lenken. Denn durch falsches Fahrverhalten kann das Auto schnell ins Schleudern geraten und ein Zusammenstoß ist unvermeidbar. Zum Glück handelt es sich in rund 85 Prozent solcher Unfälle nur um Blechschäden. Eine schnelle und unkomplizierte Schadenregulierung wird zu einem wichtigen Anliegen der Beteiligten. Hilfreich ist ein Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer, der unter der Nummer 0180 - 25 0 26 zuverlässig Auskunft zur umgehenden Schadenabwicklung gibt.
Was müssen die Beteiligten im Falle eines Unfalls tun? Nachdem die Unfallstelle gesichert und geräumt wurde, ist es wichtig, dass die Parteien Personalien, Kennzeichen und Versicherungsdaten austauschen. Jeder Autofahrer sollte den "Europäischen Unfallbericht" im Handschuhfach haben, denn der ist bei der Protokollierung des Unfalls sehr hilfreich. Wurden Personen verletzt, sind Alkohol oder Drogen im Spiel oder besteht Verdacht auf Versicherungsbetrug, sollte die Polizei zum Unfallort gerufen werden. Sind die Versicherungspapiere nicht zur Hand oder hat der Geschädigte in der Aufregung vergessen, den Unfallverursacher nach seiner Versicherung zu fragen, hilft der Zentralruf. Dort wird für jedes Fahrzeug der dazugehörige Versicherer ermittelt. Der Service ist an jedem Tag und rund um die Uhr unter 0180 - 25 0 26 erreichbar (pro Anruf sechs Cent aus dem deutschen Festnetz).
Nach Schaden selbst aktiv werden
Der Anrufer nennt den Mitarbeitern beim Zentralruf das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs und gibt den Schadentag an. Durch die Zentralruf-Datenbank ist die dazugehörige Kfz-Versicherung schnell gefunden. Der Geschädigte muss also nicht warten, bis der Unfallgegner sich bei seiner Versicherung meldet und den Schaden anzeigt, sondern kann selbst aktiv werden und direkt Schadenersatz verlangen. Die Versicherung leitet dann eine umgehende Schadenregulierung ein.
Hilfe zur Schadenregulierung auch beim Auslandsunfall
Durch die 4. Kraftfahrthaftpflicht-Richtlinie wurde der Zentralruf darüber hinaus zur staatlichen Auskunftsstelle für die Schadenregulierung bei Auslandsunfällen. Mit der Richtlinie wurde die Schadenabwicklung zwischen Unfallbeteiligten aus Ländern der Europäischen Union vereinfacht. Jeder Versicherer in Europa hat in jedem Mitgliedsland Schadenregulierungsbeauftragte benannt. Wer zum Beispiel in Italien einen Unfall mit einem italienischen Verkehrsteilnehmer hat, kann sich in Deutschland an den Beauftragten der italienischen Versicherung wenden. Und wer das ist, erfährt der Geschädigte ebenfalls beim Zentralruf der Autoversicherer unter +49 (180) 25 0 26.