Das Ziel, die Diskriminierung von Minderheiten zu verhindern, befürworte die BSI ausdrücklich. "Die deutsche Rechtsordnung und besonders das seit 2006 geltende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gewährleisten dies aber bereits", so Freitag. Die Absicht der EU-Kommission, den im Arbeitsrecht bestehenden Diskriminierungsschutz künftig auch im Zivilrecht zu verankern, sei in Deutschland schon umgesetzt. Für jeden Zugang zu und jede Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, sei nach dem AGG eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verboten und sanktioniert. Dies gelte auch für den Wohnraum.
Eine weitere Regulierung durch eine neue Richtlinie verschärfe die bereits durch das AGG bedingte eingeschränkte Vertragsfreiheit. Vor allem die im AGG enthaltene Beweislastverteilung dürfe nicht erschwert und die Beteiligung der Antidiskriminierungsverbände nicht erleichtert werden.
Die BSI fordert die Bundesregierung auf, sich frühzeitig den Brüsseler Bestrebungen zu widersetzen und überflüssige sowie mit dem deutschen Recht nicht kompatible europäische Normen zu verhindern.