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Individuelles Brustkrebsrisiko bestimmen

Familiäre Vorbelastung birgt große Gefahr

(lifePR) (Kronberg, )
Wenn die Mutter und Großmutter oder mindestens zwei andere Verwandte an Brust- oder Eierstockkrebs erkrankt sind, könnte das ein Hinweis auf eine familiäre Belastung sein. Von so genannten „Krebsfamilien“ ist die Rede. Frauen, die sich diesbezüglich Gedanken machen, können sich in speziellen Zentren für familiären Brust- und Eierstockkrebs beraten lassen, ob ein Gentest sinnvoll wäre.

In Deutschland erkranken jährlich rund 55.000 Frauen an Brustkrebs. Bei fünf bis zehn Prozent der Betroffenen ist die Erkrankung auf eine genetische Veranlagung zurückzuführen. Dabei handelt es sich um eine Mutation in einem Hochrisikogen. Diese Genmutation hat zur Folge, dass die betroffenen Frauen, sofern sie sich nicht prophylaktischer Behandlungen unterziehen, mit großer Wahrscheinlichkeit an Brust- oder Eierstockkrebs erkranken.

„Es gibt heutzutage viele Möglichkeiten, das Krebsrisiko trotz Vorhandensein einer familiären Belastung zu reduzieren“, sagt Professorin Rita Schmutzler von der Uni-Frauenklinik in Köln in der neuen Ausgabe des Brustkrebsmagazins Mamma Mia!, die ab sofort im Handel erhältlich ist. „So können wir gefährdete Frauen engmaschiger kontrollieren oder das Risiko durch operative Maßnahmen minimieren“, so Schmutzler weiter.

„Die Frauen, die genetisch belastet sind, erkranken meist recht früh“, erklärt Eva Schumacher-Wulf, Chefredakteurin des Brustkrebsmagazins Mamma Mia!. „Deshalb ist es wichtig, dass sich Frauen, die aus einer „Krebsfamilie“ stammen könnten, rechtzeitig mit dem Thema auseinandersetzen. Dabei ist zu beachten, dass auch Männer eine Genmutation vererben können. Somit sollten sich auch Väter mit der Thematik befassen, auch wenn sie selbst ein verhältnismäßig geringes Erkrankungsrisiko haben“, rät Schumacher-Wulf.

Mit den rechtlichen Folgen eines Gentests befasst sich derzeit der Deutsche Bundestag, in dem über den Entwurf eines neuen Gendiagnostikgesetzes verhandelt wird. „Für Betroffene, die durch eine Genanalyse erfahren haben, dass sie zu einer Hochrisikogruppe gehören, stellt sich oft die Frage nach der medizinischen Privatsphäre“, weiß Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für Datenschutz. „Der Gesetzentwurf des neuen Gendiagnostikgesetzes enthält ein klares Benachteiligungsverbot. Noch vorhandene Abwägungsklauseln und Unschärfen im Bundesdatenschutzgesetz müssen in der Neufassung ausgeräumt werden“, so Schaar weiter. Über die Hintergründe und den Stand der Verhandlungen berichtet Peter Schaar im aktuellen Brustkrebsmagazin Mamma Mia!.

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Das Brustkrebsmagazin Mamma Mia! ist sowohl in ausgewählten Pressefachgeschäften als auch direkt beim Verlag zum Preis von 4,50 Euro erhältlich. Es erscheint vierteljährlich mit einer Auflage von 20.000 Exemplaren. Bestelladresse: Mamma Mia! Aboservice, Tel.: +49 (0)89 85 853 572
oder E-Mail: aboservice@mammamia-online.de. Internet: www.mammamia-online.de

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