Jürgen Göbel, seit April 2008 geschäftsführender Gesellschafter der SachsenFonds GmbH, ist überzeugt: "Mit unserem Australien-Fonds III bieten wir dem langfristig orientierten Anleger die Beteiligung an Core-Immobilien in einem wirtschaftlich äußerst attraktiven Umfeld an."
Mit dem aktuellen Australien-Fonds III setzt die SachsenFonds GmbH aus Haar bei München ihre erfolgreiche Serie von Investments auf dem fünften Kontinent fort. Bereits die beiden ersten Beteiligungsangebote konnten mit der Kombination aus einem attraktiven Markt und langfristigen Verträgen mit bonitätsstarken Mietern die Anleger überzeugen.
Das neue Beteiligungsangebot der SachsenFonds GmbH investiert in Adelaide, der Hauptstadt des Bundesstaates Südaustralien. Mit 1,1 Millionen Einwohner ist sie die fünftgrößte Stadt des Kontinents, in der über 70% der Bewohner des Bundesstaates leben. In Adelaide und Umgebung haben Unternehmen wie General Motors Holden, Mitsubishi und der IT-Dienstleister EDS ihren Firmensitz und tragen zum ökonomischen Erfolg der Stadt bei. Durch seinen neuen Flughafen, den modernsten Australiens, ist Adelaide auch überregional hervorragend angebunden. Adelaide ist nicht nur ein attraktiver Wirtschaftsstandort, sondern bietet darüber hinaus mit drei Universitäten und als kulturelles Zentrum Australiens mit mediterranem Klima hohe Lebensqualität. Die Fondsgesellschaft erwirbt mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 225,8 Millionen AUD, davon 129 Mio. AUD Eigenkapital inklusive Agio drei Büro- und Geschäftsgebäude in zentraler Lage im Geschäftsviertel von Adelaide. Das "IAG-Building" umfasst auf neun Stockwerken 12.495 Quadratmeter Mietfläche sowie zusätzlich eine Parkebene mit 31 Stellplätzen und wurde im Jahr 2006 fertig gestellt. Direkt nebenan liegt das "Santos Building" mit 15.731 Quadratmetern Mietfläche auf 13 Geschossen. Es stammt aus dem Jahr 2007. Das "ACCU Building" mit 6.939 Quadratmetern Mietfläche auf acht Geschossen wurde 2006 erstellt. Ein sogenanntes "Green-Star-Rating" bestätigt die überdurchschnittlich hohe Umweltverträglichkeit aller drei Objekte.
Aktuell sind etwa 97% der zur Verfügung stehenden Flächen vermietet.
Jürgen Göbel kommentiert: "SachsenFonds ist immer auf der Suche nach attraktiven Investitionsmöglichkeiten. Bisher ist es SachsenFonds gelungen, das richtige Timing zu erwischen, also frühzeitig in attraktive Märkte zu investieren und günstige Gelegenheiten zum Ausstieg zu nutzen. Hier hilft sicherlich auch die Konzentration auf erstklassige Objekte mit einem attraktiven Chancen-/Risikopotenzial."
Der Initiator SachsenFonds, ein Unternehmen der KanAm-Gruppe, kann eine für den Anleger sehr positive Leistungsbilanz vorweisen und zählt zu den ersten Adressen bei den Anbietern Geschlossener Fonds.
Die IMMOBILIEN VERTRAULICH-Redaktion beurteilt den SachsenFonds Australien III als "beste internationale Immobilieninvestition eines Initiators von Geschlossenen Fonds in 2008 " und bewertet den Fonds mit "sehr gut".
Begründung: In einem Ausleseverfahren nimmt die Redaktion die Initiatoren unter die Lupe: Erfahrung, finanzieller Hintergrund, Anlegerfreundlichkeit, Platzierungskraft und Leistungsbilanz sind die Kriterien für unser Initiatoren-Rating sowie die Beurteilung ihrer Fondsprodukte.
Die IMMOBILIEN VERTRAULICH-Ratings haben einen umso höheren Stellenwert als das Magazin im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Pflichtlektüre für Investoren, Banker, Berater, Vermögensverwalter und alle an der Vermittlung von Kapitalanlagen beteiligten Personen sein sollte. "So geht der BGH (Entscheidung vom 13.01. 2000) davon aus, das IMMOBILIEN VERTRAULICH Pflichtlektüre für den obigen Personenkreis ist:
"Sowohl der Anlageberater, Banker, als auch der Anlagevermittler mit besonderer Vertrauensstellung gegenüber seinen Kunden, den Investoren, muss zwingend alle Berichte in IMMOBILIEN VERTRAULICH gegenüber seinen Kunden, den Investoren bzw. Kapitalanlegern ungefragt und unaufgefordert offenbaren", kommentieren Experten die einschlägige Rechtslage. Der BGH erwartet vom Anlageberater, dass er die Prospektunterlagen auf Informationslücken und innere Schlüssigkeit überprüft."
Daneben besteht die Pflicht, beispielsweise IMMOBILIEN VERTRAULICH als Fachpublikation laufend auszuwerten. Der Anlageberater hat die Pflicht, sich selber die entsprechenden Informationen eigenhändig zu verschaffen. Verstösst ein Berater und Vermittler gegen seine Sorgfaltspflicht, so haftet er bis zu 10 Jahre für die Verletzung von Erkundigungs- bzw. Aufklärungspflichten. Es handelt sich dabei um ständige Rechtssprechung, wie zahlreiche Entscheidungen belegen (vgl. u.a. BGH vom 6.7. 1995, 17.10.1989, OLG Thüringen 29.10. 1997, OLG München 19.06. 1996, OLG Düsseldorf 30.03.1995, (6.6. 1992). Die einzelnen Fonds-Kriterien werden in einem Punktesystem von 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend) bewertet und anschliessend addiert. Die Unternehmen bzw. Produkte mit den besten Noten erreichen die absolute Top-Qualität.