Das teilte die GGEW AG mit, die für den Betrieb der Bensheimer Bäder verantwortlich ist, und seit 2018 für die Stadt Lorsch die Betriebsführung des Waldschwimmbads übernimmt. Für den Badebetrieb in Hessen gelten die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln, also vor allem der Mindestabstand von 1,5 Metern. Neu hinzu kommt eine Fünf Quadratmeter Regelung: Grundsätzlich darf sich im Schwimmbecken bzw. im See wie auch außerhalb, also etwa auf der Liegewiese, nur eine Person pro 5 Quadratmetern aufhalten. Daher darf immer nur eine begrenzte Anzahl von Besuchern ins Bad. Dafür soll für die Bensheimer Bäder ein entsprechendes Zugangssystem eingeführt werden. Weitere Infos hierzu gibt es demnächst unter www.basinus bad.de. Die GGEW AG wird beobachten, wie sich die Lage entwickelt und das Zugangssystem gegebenenfalls entsprechend anpassen.
„Wir freuen uns sehr, unsere Badegäste bald wieder begrüßen zu dürfen. Wir bitten um Verständnis für die notwendigen Einschränkungen und fordern alle Besucher auf, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Der Gesundheitsschutz steht für uns an oberster Stelle“, betont Carsten Hoffmann. „Auf Grundlage der neuen Verlautbarungen der Hessischen Landesregierung, konnten wir unser Hygiene und Zugangskonzept für die Bäderöffnung erst jetzt final ausarbeiten und benötigen nun noch Vorlauf für die Organisation und die technischen Vorbereitungen, wie die Gewährleistung der Wasserqualität“, ergänzt Uwe Sänger, technischer Bereichsleiter GGEW AG.