Die Johann Wolfgang Goethe-Universität hat in ihrer am 23. Mai vom Senat verabschiedeten Satzung zur Verwendung von Studienbeiträgen Regelungen getroffen, die weit über gesetzliche Mindeststandards hinausgehen. So ist nach Einführung der Beiträge "zu garantieren", dass
- die Veranstaltungen mit einer begrenzten, eine Mitarbeit der Studierenden ermöglichenden Teilnehmerzahl durchgeführt werden,
- ausreichende Parallelveranstaltungen vorhanden sind, so dass es zu keinen zeitlichen Verzögerungen kommt,
- die Lehrenden am aktuellen Stand der Forschung orientierte, didaktisch gut präsentierte Lehre anbieten,
- ausreichend Beratungsangebote vorhanden sind,
- die neuesten Hilfsmittel genutzt werden,
- Möglichkeiten zum Selbststudium und zur Verbesserung der Lernumgebung gegeben sind.
Darüber hinaus werden die Mittel vornehmlich eingesetzt für
- Medien- und Geräteausstattung,
- Grundlagenvermittlung und Soft skills (z.B. wissenschaftliches Schreiben),
- verlängerte Öffnungszeiten der Bibliotheken,
- Studienberatung,
- fachbezogene studentische Projekte,
- Qualitätssicherung und Evaluierung von Studium und Lehre.
Vizepräsident Prof. Dr. Andreas Gold machte deutlich, dass die nun beschlossenen Maßnahmen "zu einer spürbaren Verbesserung der Studienbedingungen an der Universität Frankfurt führen werden, vor allem in Überlastbereichen." Im Dialog mit den Studierenden und Lehrenden habe die zuständige Senatskommission tragfähige und gute Lösungen gefunden. Vizepräsident Prof. Ingwer Ebsen betonte, die vom Senat verabschiedete Satzung schließe definitiv aus, dass die Mittel für Bereiche zweckentfremdet würden, die nicht der unmittelbaren Verbesserung von Studium und Lehre dienten.