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Gentechnikgesetz jetzt verschaerfen

Greenpeace bewertet neuen Entwurf des Gesetzes als unzureichend

(lifePR) (Hamburg, )
Greenpeace uebt scharfe Kritik an der heute bekannt gewordenen neuen Fassung des Gentechnikgesetzes. Die bisherige Praxis hat gezeigt, dass das Gesetz nicht ausreicht und verschaerft werden muss. Vor allem ist die Abwehr von Gefahren fuer Mensch und Umwelt durch Gentechnik in der Landwirtschaft sowie der Schutz von oekologisch wichtigen Flaechen und gentechnikfreien Zonen nicht klar geregelt. Auch die Ahndung von Verstoessen gegen das Gesetz ist unzureichend.

"Mit der Neufassung des Gentechnikgesetzes bleibt der Schutz der Umwelt auf der Strecke. Schon jetzt haben wir Chaos auf den Feldern. In vielen Faellen ist nicht bekannt, wo genau Gen-Mais angebaut wird und wo nicht", sagt Christoph Then, Gentechnikexperte bei Greenpeace. "Die Landes- und Bundesbehoerden schieben sich gegenseitig die Verantwortung bei der Gefahrenabwehr, wie zum Beispiel beim Schutz der Honigbienen, zu. Es besteht die Gefahr, dass der Anbau von Gen-Saaten zum rechtsfreien Raum wird."

Die Abstandsregelungen zwischen Maisfeldern mit gentechnisch veraenderten und denen mit konventionellen Pflanzen sind ungenuegend, um die Kontamination mit gentechnisch veraenderten Pollen zu verhindern. Unter bestimmten Voraussetzungen darf sogar auf jeglichen Abstand verzichtet werden, wenn der Gen-Mais-Bauer dies mit seinem Nachbarn abspricht. Damit wird eine Umgehung der so genannten Koexistenzregelung per Gesetz erlaubt.

Unter Koexistenz versteht man das gleichberechtigte Nebeneinander verschiedener Anbaumethoden.

Klare Abstandsregelungen zu Naturschutzflaechen und anderen landwirtschaftlichen Flaechen, auch zu gentechnikfreien Zonen, fehlen gaenzlich. Darin sieht Greenpeace ein Problem, weil sich die Gentechnik, ueber den Pollen der Pflanzen, in diese Gebiete ausbreiten kann.

Insbesondere in Naturschutzgebieten ist das ein Problem, da dort der Pollen des Gen-Mais, der ein Insektengift enthaelt, beispielsweise die Raupen geschuetzter Schmetterlingsarten gefaehrdet.

Die Frage der Haftung ist generell nach wie vor unzureichend geregelt. So kann ein Landwirt seine Ernte schon bei geringen Verunreinigungen nicht mehr gentechnikfrei verkaufen. Einen eindeutig geregelten gesetzlichen Anspruch auf Schadensersatz hat er jedoch nicht. Das bedeutet in der Praxis langwierige Gerichtsverfahren.

Zeitgleich mit der Veroeffentlichung des neuen Entwurfes des Gentechnikgesetzes startet Greenpeace heute eine Mitmachaktion im Internet.

Die Teilnehmer sollen Seehofer ein Stueck einer Mais-Pflanze, mit der Bitte schicken, diese auf gentechnische Veraenderungen analysieren zu lassen. Die Umweltschutzorganisation moechte damit auf die chaotischen Verhaeltnisse im Gen-Mais-Anbau aufmerksam machen. Niemand kann mehr genau sagen, wo Gen-Mais waechst und wo nicht. Die Mitmachaktion findet sich im Internet unter: www.einkaufsnetz.org/....
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