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Kontrolle ist besser

Wenn ein Frosteinbruch die Heizung außer Gefecht setzt

(lifePR) (Hamburg, )
Steht ein längerer Winterurlaub an und setzen plötzlich Frostperioden ein, ist derjenige gut beraten, der seine Heizungsanlage regelmäßig aber auch nach Bedarf kontrollieren lässt, sonst können hohe Leitungswasserschäden entstehen. Die Grundeigentümer-Versicherung zeigt einen entsprechenden Haftungsfall auf.

Der Fall

Im vorliegenden Fall hatte ein Ehepaar einen mehrwöchigen Winterurlaub angetreten. Für die Zeit ihrer Abwesenheit stellten sie die Heizung in ihrem Einfamilienhaus auf "Frostwächter". Hierdurch sollte vermieden werden, dass das Haus komplett auskühlt. Durch einen Stromausfall schaltete sich die Anlage aber ganz ab und es kam zu erheblichen Frostschäden an den Heizkörpern, da eine strenge Kälteperiode einsetzte. Der Hauseigentümer verlangte daraufhin von seiner Gebäudeversicherung die Erstattung der Reparaturkosten.

Die Versicherungsfrage

Grundsätzlich kann sich jeder Hauseigentümer vor Gebäudeschäden durch Leitungswasser und Schäden an den Leitungen selbst durch Abschluss einer Wohngebäudeversicherung (Gefahr Leitungswasser) schützen. Voraussetzung einer Versicherungsleistung ist aber regelmäßig, dass so genannte "Sicherheitsvorschriften" beachtet werden.Generell sollte das Heizungssystem regelmäßig geprüft und gewartet werden, damit Mängel rechtzeitig entdeckt und beseitigt werden. Dazu gehören natürlich auch das Entlüften der Heizkörper und die Kontrolle der Heizungsanlage. Wasserführende Rohrleitungen, die sich in frostgefährdeten Bereichen befinden, sollten dabei im Winter unter besonderer Beobachtung stehen.

Im vorliegenden Fall hatte der Eigentümer die Heizung während seiner Abwesenheit zwar auf den Modus "Frostwächter" gestellt, allerdings hätte er sich auf die Funktion nicht allein verlassen dürfen. Zumal er ein freistehendes Einfamilienhaus besitzt, so dass keine angrenzenden Gebäude für eine "Grundwärme" sorgen. Außerdem ist mit Temperatureinbrüchen im Winter zu jeder Zeit zu rechnen. Um eine ausreichende Beheizung des Gebäudes auch bei einem Ausfall der Anlage sicher zu stellen, sollten Eigentümer und Mieter unbedingt für Kontrollgänge durch Vertrauenspersonen sorgen. Darauf wies auch das Landgericht Bonn, welches diesen Fall zu entscheiden hatte (Urt. v. 21.11.2006; Az.: 10 O 203/06) hin. In der Begründung hieß es, dass bei einer längeren Frostperiode und einer sehr niedrigen Temperatureinstellung die Heizung ggf. auch täglich überwacht werden müsse, damit auf einen Ausfall der Anlage noch rechtzeitig reagiert werden kann. Der Eigentümer hatte in diesem Fall keinen Anspruch auf Leistungen aus der Gebäudeversicherung.

Der Tipp

Bekanntlich bietet eine gute Wärmedämmung auch nur zeitlich begrenzten Schutz vor Auskühlung. Riskant wird es, wenn das Wasser bei länger anhaltendem oder starkem Frost in den Leitungen stehen bleibt. Dann können Leitungsteile einfrieren, bevor der Thermostat am Heizkörper reagieren kann.Für jedes Gebäude sollten die Risikobereiche genau geprüft werden, damit ausreichender Frostschutz im Winter organisiert werden kann.

"Jedem Eigentümer ist auch zu raten, den Leistungsumfang älterer Policen zu überprüfen", empfiehlt Lars Wegener, Versicherungsexperte der Grundeigentümer-Versicherung. "Denn neue Tarife zur Wohngebäudeversicherung sehen auch für den vorliegenden Fall Leistungen vor", so Wegener weiter. Häufig kann für wenig Mehrbeitrag eine deutliche Erweiterung des Versicherungsschutzes erzielt werden.

Eine bedarfsgerechte Kontrolle leer stehender Wohnungen sollte nicht nur während der Frostzeit, sondern besonders auch unmittelbar nach deren Ende vorgenommen werden. So kann zumindest der Schaden nach dem Auftauen möglichst gering gehalten werden.Kommt es trotz aller Vorbeugungsmaßnahmen zu einer eingefrorenen Wasserleitung, sollten kleinere Auftauarbeiten nie mit einer offenen Flamme erfolgen. Besser ist es in diesem Fall einen Föhn zu nutzen, der von der Entnahmestelle zur vereisten Stelle einzusetzen ist. Wurde vorher versucht Ventile zu öffnen, sind diese vorher zu schließen, damit es nicht zu einem Wasserschaden kommt. Im Zweifel sollten frühzeitig Fachfirmen zugezogen und die Versicherung informiert werden.

Weitere Informationen zu den angesprochenen Versicherungen erhalten Sie telefonisch im Kunden-Center der Grundeigentümer im Internet unter www.grundvers.de.
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