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Ansprechpartner:in Frau Tatjana Balcke +49 40 37663136
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Grundeigentümer-Versicherung VVaG

Krieg oder Frieden

Wenn der Garten zum Schlachtfeld wird

(lifePR) (Hamburg, )
Bepflanzungen, speziell in Grenznähe zum Garten des Nachbarn, können leicht zu Streitigkeiten zwischen den Betroffenen führen. Wer selbst Hand an die Wurzel allen Übels legt macht sich unter Umständen schadenersatzpflichtig. Die Grundeigentümer-Versicherung zeigt einen entsprechenden Fall auf.

Der Fall Im vorliegenden Fall hat der Versicherungsnehmer die überhängenden Zweige der Hecke seines Nachbarn von seinem Grundstück aus zurück geschnitten. Der Nachbar verlangte, für den seiner Meinung nach zu starken Rückschnitt der Hecke, Schadenersatz vom Versicherungsnehmer. Er begründete seine Forderung mit dem nun fehlenden Sichtschutz und einem nicht fachgerechten Entfernen der Äste, von dem sich die Bepflanzung nicht mehr erholen könne. Der Versicherungsnehmer empfand die Ansprüche als ungerechtfertigt, da er der Auffassung war, er habe sich genau an eine getroffene Vereinbarung gehalten.

Die Versicherungsfrage Grundsätzlich gilt: Wer schuldhaft einen Schaden verursacht muss dafür persönlich haften. Um nicht durch Schadenersatzforderungen in eine finanzielle Notsituation zu geraten, ist es ratsam eine Privathaftpflichtversicherung oder bei vermietetem Grundstück eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese hilft den Sachverhalt aufzuklären, übernimmt die Schadenabwicklung und schützt Sie vor unberechtigten Ansprüchen - notfalls auch vor Gericht. Ein begründeter Schadenersatzanspruch lag in diesem Fall nicht vor, da beide Parteien tatsächlich eine Vereinbarung zum Rückschnitt getroffen hatten, die der Versicherungsnehmer eingehalten hatte. Durch einen Sachverständigen konnte zudem festgestellt werden, dass die Bepflanzung sich wieder vollständig erholen würde. Der schwelende Streit war damit jedoch nicht zu beenden.

Der Tipp Vielfach regelt das Nachbarschaftsrecht der Bundesländer Abstand und Höhe von Pflanzungen nahe der Grundstücksgrenze. Beseitigungsansprüche bei Überhang sind zum Teil gesetzlich geregelt, sie erfordern zumeist eine vorherige Aufforderung des Eigentümers und bergen weitere rechtliche Risiken in sich. Es gibt daher gute Gründe sich vor dem Eingriff rechtlich beraten zu lassen oder besser noch, nach anderen Lösungen zu suchen. "Vermeiden Sie Streitigkeiten, indem Sie bereits beim Pflanzen Absprachen mit den Nachbarn treffen und halten Sie diese schriftlich fest", empfiehlt Lars Wegener, Schadenexperte der Grundeigentümer-Versicherung. "Nutzen Sie das Gespräch, um Konflikte zu entschärfen", so Wegener weiter. Kosten und Aufwand wachsen bei einem Rechtsstreit häufig unerwartet an. Um tiefer sitzende Auseinandersetzungen ohne Gerichtsverfahren zu lösen, bietet z.B. die Privathaftpflichtversicherung der Grundeigentümer-Versicherung eine besondere Variante an: die Unterstützung bei der Konfliktlösung durch eine Mediation. In diesen freiwilligen Verfahren versuchen die Konfliktparteien mit der Unterstützung einer dritten unparteiischen Person zu einer einvernehmlichen, außergerichtlichen Vereinbarung zu gelangen.

Weitere Informationen zu der genannten Versicherung erhalten Sie im Kunden-Center der Grundeigentümer-Versicherung VVaG, Tel. 040 - 3766 oder unter www.grundvers.de
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