Der Fall
Im vorliegenden Fall hatte die Versicherungsnehmerin in ihrer Wohnung einen Topf mit Öl auf den Herd gesetzt und erhitzt. Sie verließ nach eigenen Angaben jedoch die Küche und hielt sich für ca. 10 Minuten in einem anderen Raum der Wohnung auf. In dieser Zeit entzündete sich das Öl blitzartig und griff auf die Dunstabzugshaube und die Einbauküche über. Glücklicherweise kam es zu keinem Personenschaden, der entstandene Sachschaden in der Küche ging in die Tausende. Die Versicherungsnehmerin meldete den Schaden zur Regulierung ihrer Versicherung.
Die Versicherungsfrage
Die Hausratversicherung kommt für Schäden auf, die durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Beraubung, Leitungswasser, Sturm und Hagel oder Implosion am eigenen Hausrat entstehen. Vorausgesetzt, die Schäden entstehen nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Handeln. Hier hatte die Versicherungsnehmerin eine leicht entflammbare Flüssigkeit auf einer Feuerstelle für einen längeren Zeitraum unbeaufsichtigt gelassen. Gerade Fette dürfen nicht übermäßig erhitzt werden, da sie leicht Feuer fangen oder sogar Fettexplosionen entstehen können. Deshalb stellte sich zunächst die Frage, ob sie grob fahrlässig gehandelt hatte. Auf die im Einzelfall schwierige Abgrenzung kam es im vorliegenden Fall jedoch nicht an. In dem Vertrag war auch eine grobfahrlässige Handlung mit versichert, die Hausratversicherung erstattete den Schaden vollständig.
Für Verträge, die nach dem 1.1.2008 geschlossen oder umgestellt wurden, kommt eine neue Regelung zum Tragen: der Versicherungsnehmer erhält auch bei grobfahrlässig herbeigeführten Schäden mindestens einen Teil ersetzt. Der Schaden wird zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer gequotelt.
Empfehlenswert ist eine Hausratversicherung die grobe fahrlässiges Handeln mit umfasst, wie beispielsweise die Pro Domo-Hausrattarife Komfort und Premium der Grundeigentümer-Versicherung. Im Übrigen gilt: die Verträge sollten schnell auf das neue Recht umgestellt werden. Wegen der Schäden, die am Gebäude entstehen, sollte auch die Aktualisierung der verbundenen Wohngebäudeversicherung bedacht werden.
Der Tipp
Wird Fett auf dem Herd erhitzt, sollte die Küche auf keinen Fall verlassen werden. Bei kleineren Nebenaufgaben kommt es leicht zu unerwarteten Störungen des Zeitablaufes. "Entsteht eine Fettentzündung, darf brennendes Fett auf keinen Fall mit Wasser gelöscht werden", erklärt Andreas Hackbarth, Schadenverhütungsexperte der Grundeigentümer-Versicherung VVaG. "Sonst verdampft das Wasser explosionsartig auf dem heißen Fett und das dabei herausspritzende Fett kann nicht nur schwere Verletzungen verursachen, sondern sich auch entzünden", so Hackbarth weiter. Besser ist es, sofort die Wärmezufuhr zu unterbrechen und die Flammen mit einem Blechdeckel oder beispielsweise einem Küchenblech zu ersticken. Ist das Feuer bereits außer Kontrolle geraten, sollte nicht das eigene Leben in Gefahr gebracht, sondern die Feuerwehr über den Notruf 112 gerufen werden.
Weitere Informationen zu den genannten Versicherungen und zur Anpassung der Verträge an das neue Versicherungsvertragsgesetz erhalten Sie telefonisch im Kunden-Center der Grundeigentümer-Versicherung VVaG unter 040 - 3766 3766 oder im Internet unter www.grundvers.de.