Mit der Änderung der Kennzeichnungsverordnung sollen auch Fahrzeuge mit einem geregelten Katalysator der ersten Generation, die vor dem In-Kraft-Treten der Abgasnorm Euro 1 zugelassen wurden, eine grüne Plakette erhalten. Auch für nachgerüstete Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 1 sowie die mit einem Partikelminderungssystem nachgerüsteten Nutzfahrzeuge wird es künftig Plaketten geben. Rund 80 Prozent der Partikelemissionen gehen auf Nutzfahrzeuge zurück, die unter die Nachrüstmöglichkeiten fallen. Bevor die Änderungen in Kraft treten können, muss noch der Bundesrat dem Verordnungsentwurf des Bundeskabinetts zustimmen.
Die GTÜ weist in diesem Zusammenhang auf ihre umfassende Feinstaubund Umrüstdatenbank hin. Per Mausklick erhält der Nutzer im Internet unter http://feinstaub.gtue.de Informationen darüber, welche Plaketten es gibt, ob eine Nachrüstmöglichkeit besteht, welche Dieselpartikelfilter-
Nachrüstsysteme (DPF) angeboten werden und wie viel diese kosten.
Nachgerüstet mit einem DPF und ausgestattet mit einer entsprechenden Plakette gilt dann auch für ehemalige „Stinker“ freie Fahrt in den kommunalen Umweltzonen der Städte. Die begehrten „Feinstaubplaketten“ sind bei der GTÜ bundesweit erhältlich. Jeder Autofahrer findet ganz einfach unter www.gtue.de einen GTÜ-Partner in seiner Nähe.