Gut geplant ist halb gewonnen
Weiterbildungswillige sollten den ersten Schritt machen und ihren Arbeitgeber ansprechen, empfiehlt Birgitt Steenbeck vom Studienservice der Hamburger Akademie. Zusammen mit ihrem Team berät sie täglich Menschen, die beruflich vorankommen wollen. Machen Sie sich bewusst, welche Position Sie erreichen möchten und wählen Sie einen Lehrgang, der sowohl für Sie als auch für den Arbeitgeber wirklich von Nutzen ist." Jeder Arbeitgeber will wissen, wofür er zahlt: Informieren Sie sich gut über die Lehrgangsinhalte! Wenn der Chef fragt, wie Sie Ihre Kenntnisse einsetzen wollen, sollten Sie ihm das genau aufzeigen können, damit er sieht, wie die Firma davon profitiert", rät Steenbeck. Dabei kommt es vor allem auf die richtige Argumentation an. Wer gut vorbereitet in die Verhandlung geht, hat beste Chancen, weiß Steenbeck. Planen Sie auch, wie viel Zeit die Weiterbildung in Anspruch nehmen wird und zeigen Sie Ihrem Chef, wie Sie den zusätzlichen Aufwand im Arbeitsleben unterbringen werden."
Mut zur Eigeninitiative Dass gute Argumente den Arbeitgeber überzeugen können, weiß auch Antje Greif. Die gelernte Kauffrau lässt sich den Fernlehrgang Fachwirtin im Sozial- und Gesundheitswesen bei der Hamburger Akademie für Fernstudien zu einem großen Teil von ihrem Arbeitgeber, einem großen Kassenverband, finanzieren. Vorteil für den Arbeitgeber: Er spart Zeit und Geld, denn die Angestellte kann nach ihrer Weiterbildung eine anspruchsvollere Position ausfüllen, und der Verband muss keine neuen Mitarbeiter suchen und einarbeiten. Doch trotz aller positiven Effekte für das Unternehmen ist ihr Chef nicht selber auf die Idee gekommen: Ich habe ihn aktiv angesprochen. Mein Chef war begeistert von meiner Eigeninitiative, erklärt Greif. Schon vor ihrem Fernlehrgang hatte die Kauffrau höher qualifizierte Tätigkeiten übernommen. Jetzt erhält sie offiziell den Qualifikationsnachweis und wird nach ihrer wirklichen Leistung bezahlt. Dass Greif sich für einen Fernlehrgang entschieden hat, wird von ihrem Arbeitgeber hoch bewertet. Mein Arbeitgeber schätzt, dass ich mich selbst organisieren kann. Und ich arbeite parallel zum Fernlehrgang weiter im Unternehmen, sagt sie.
Wenn der Chef nicht zahlt: Stattliche Hilfe vom Staat Wer trotz guter Argumente seinen Chef nicht überzeugen kann, kommt eventuell für staatliche Förderung in Frage. Zwei Programme stehen zur Auswahl: Zuschüsse oder Darlehen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) erhalten Menschen, die einen Lehrgang mit einem staatlich anerkannten oder gleichwertigen Abschluss machen. Dieses so genannte Meister-BaföG gilt nicht nur für Meister", sondern zum Beispiel auch für angehende Fach- oder Betriebswirte sowie für technische Fernstudiengänge. Allerdings müssen die Teilnehmer bereits über eine Erstausbildung verfügen oder einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung in diesem Bereich nachweisen.
Fachkräfte unter 25, die ihre Berufsabschlussprüfung mit sehr gut bestanden haben, können das Stipendium Begabtenförderung berufliche Bildung" beantragen. Das Programm fördert fachbezogene Weiterbildung mit bis zu 5.100 EUR.
Ein Tipp für alle Selbstständigen und diejenigen, die doch selbst in die Tasche greifen müssen: Ausgaben für berufliche Weiterbildung können über den Lohnsteuerjahresausgleich oder die Einkommenssteuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Hilfe für finanziell Benachteiligte
Weiterbildung muss für jeden finanzierbar sein. Wir wollen auch diejenigen erreichen, die von keinem Fördertopf profitieren, erläutert Geschäftsführer Anno Stocken das Konzept der Hamburger Akademie: Studenten, Auszubildende, Arbeitslose, Rentner, Schwerbehinderte, Berufssoldaten sowie Wehr- und Zivildienstleistende erhalten zehn Prozent Ermäßigung auf die Fernlehrgänge.
Weitere Infos und Finanzierungstipps zum Download: www.akademie-fuer-fernstudien.de