„Das Urteil des BGH bietet allen Verbrauchern, deren finanzierende Bank eine identische bzw. ähnliche Klausel verwendet hat und die bei vorzeitiger Kündigung eines Darlehensvertrages Vorfälligkeitszinsen zu zahlen hatten, einen neuen Ansatzpunkt zur Rückforderung zumindest eines Teils der Vorfälligkeitsentschädigung“ teilt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte mit. „Gerade Verbrauchern, die ihre Vertragserklärung zum Abschluss eines Darlehensvertrages nicht widerrufen und die Frist zum Widerruf bis zum 21. Juni 2016 versäumt hatten, eröffnet diese Entscheidung rechtlich eine neue Chance“, so Hahn weiter. „Nach den uns vorliegenden Informationen hat zum Beispiel auch die ING-DiBa AG die vom Bundesgerichtshof als unwirksam gewertete Klausel in zahlreichen Darlehensverträgen verwandt“, teilt Hahn mit.
Hahn Rechtsanwälte bietet allen Verbrauchern, die wegen vorzeitiger Kündigung eines Darlehens Vorfälligkeitszinsen an die Bank gezahlt haben, kostenfrei eine Überprüfung der entsprechenden Klausel ihres Darlehensvertrages auf eine mögliche Unwirksamkeit an. Weiterführende Informationen sind der Homepage von HAHN Rechtsanwälte zu entnehmen.