Das Landgericht ist der Auffassung, dass der Prospekt gravierende evidente Mängel aufweist. Mit bankkritischem Sachverstand wären diese ohne weiteres erkennbar gewesen, ohne dass in wesentliche Verträge hätte Einsicht genommen werden müssen. Das Landgericht ist insoweit der Argumentation von Rechtsanwalt Kai-Axel Faulmüller von HAHN Rechtsanwälte vollumfänglich gefolgt. Die beratende Bank habe im Falle einer Beteiligung mit Auslandsbezug eine besonders tiefgehende Prüfung vorzunehmen und auf eine Empfehlung zu verzichten, wenn sie die Anlage nicht überprüft hat. Das Gericht habe den Vortrag der Kläger auch insoweit als erheblich angesehen, so Anwalt Faulmüller weiter, als auch das erstellte und seitens der Banken verwendete Prospektprüfungsgutachten auffällige Unklarheiten und irreführende Darstellungen der Risikoangaben aufweist. Dass die Bank die Beteiligung gleichwohl in ihr Beratungsprogramm aufgenommen habe, lasse sich nur mit einer fehlenden kritischen Prüfung von Prospekt und Gutachten erklären, so das Gericht.
Dass die Kläger die Anlage in Kenntnis der Fehler gezeichnet hätten, sieht das Landgericht als vollkommen lebensfremd an. „Das Urteil stellt einen wichtigen Durchbruch für die Investoren des Wölbern Frankreich 04 dar. Aus den uns bekannten über 400 Beratungen wurden diese Prospektfehler nicht in einem einzigen Beratungsgespräch angesprochen“, so Faulmüller, „so dass die Entscheidungsgründe auf sämtliche Beratungen im Zusammenhang mit der Beteiligung beim Wölbern Frankreich 04 übertragbar sind.“ Diejenigen der 3.200 Anleger, die die Zeichnung der Beteiligung über eine Bank oder einen freien Berater vorgenommen haben, sollten spätestens jetzt aktiv werden und ihre Ansprüche gegebenenfalls auch gerichtlich geltend machen. Dies sollte allerdings nur über eine mit dem Sachverhalt vertraute und spezialisierte Kanzlei erfolgen. Beim Wölbern Frankreich 04 vertritt HAHN Rechtsanwälte bereits 350 Mandanten.