Trotz aller Euphorie, das eigene Haus als private Hausverlosung anzubieten, bleibt abzuwarten in welche Richtung sich dieses heiß umstrittene Thema in Zukunft bewegt. Die Notariatskammer rät aktuell von Hausverlosungen ab, solange nicht alle bedenklichen Fragen zu diesem Thema einwandfrei geklärt wurden.
Da die private Hausverlosung, aktuell nicht unter das österreichische Glückspiel-Monopol fällt, es sich jedoch trotzdem um ein privates Glückspiel handelt, wäre in jedem Fall die Glückspielsteuer in Höhe von zwölf Prozent fällig. Die Gebühr wird allerdings vom Gesamtwert der aufgelegten Lose berechnet. Sobald das erste Los verkauft wurde, wird diese Gewinnsteuer in der vollen Höhe fällig, auch wenn die Verlosung anschließend nicht durchgeführt werden kann, weil unter anderem zu wenig Lose verkauft wurden. Dies birgt ein großes Risiko für Hausverloser. Durch die Verlosung selbst, darf auch kein Gewinn erzielt werden, denn dies wäre laut Justizministerium strafbar. Deshalb muss auch immer allem voran der Schätzwert des Eigenheims durch einen Gutachter ermittelt werden.
Die Webseite www.hausverlosung-online.at macht es sich zur Aufgabe, alle recherchierten Informationen zum Thema Hausverlosung zusammen zufassen und dem Besucher der Webseite übersichtlich bereitzustellen. Es wird großes Augenmerk darauf gelegt, alle wichtigen Fragen zu diesem Thema zu erwähnen, um diese anschließend umfangreich zu beantworten. Dabei werden Besucher nicht nur mit Fragen über den Loskauf konfrontiert, sondern auch welche Risiken der Hausverloser auf sich nehmen muss. Neben den wichtigen Themen, wie "Wer übernimmt die Kosten der Grundbucheintragung und der Grunderwerbsteuer?", werden auch Themen besprochen wie unter Anderem: "Wie vermarkte ich meine Hausverlosung am besten?" oder " Wie hebe ich mich im Internet von meiner Konkurrenz ab?".
Selbstverständlich ersetzt die Webseite www.hausverlosung-online.at, sowie diese Pressemitteilung keine fachkundige und vor allem rechtliche Beratung. Bei tatsächlichem Interesse muss in jedem Fall ein Jurist hinzugezogen werden.