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Handelskammer zur Umweltzone: Einige Verbesserungen, insgesamt aber nicht befriedigend

(lifePR) (Bremen, )
Aus Sicht der Handelskammer enthalten die vom Senat heute beschlossenen Eckpunkte zur Einführung einer Umweltzone einige Verbesserungen gegenüber dem bisherigen Diskussionsstand. Insgesamt bleiben diese Eckpunkte aber unbefriedigend. So weise die Entscheidung, die Anfahrbarkeit des Presseparkhauses befristet bis zum 1. Juli 2011 zu gewährleisten, in die richtige Richtung, ebenso die zeitliche Verschiebung der Einführung der unterschiedlichen Stufen der Umweltzone. Als problematisch sieht die Handelskammer aber, dass die Neustadt als Produktionsstandort weiterhin Teil der künftigen Umweltzone bleiben soll.

Viele Diskussionspunkte, so die Handelskammer, blieben weiterhin ungeklärt. Insbesondere im Hinblick auf die Produktionsbetriebe in der Neustadt müsse im Detail geprüft werden, welche Auswirkungen die vorgesehenen Ausnahmeregelungen für die Unternehmen tatsächlich haben werden. Kritisch sieht die Handelskammer die vom Senat angebotenen individuellen Lösungen für Unternehmensflotten. Nicht nur sie seien für die Unternehmen ein Problem, sondern vor allem auch die Erreichbarkeit der Produktionsstandorte für Lieferanten und Kunden. Da in den genannten Punkten weiterhin erheblicher Klärungsbedarf besteht, ist die Handelskammer trotz der bereits erfolgten Veröffentlichung der Eckpunkte bereit, am morgigen Mittwoch zu einem ergebnisoffenen Gespräch mit dem Senat zusammenzukommen.

Die Handelskammer fordert den Senat auf, für die Einführung der Umweltzone - wie im Mittelstandsförderungsgesetz vorgeschrieben - die Auswirkungen seiner Entscheidung insbesondere auf mittelständische Unternehmen ausführlich darzulegen. Sie fordert ebenfalls, dass der Senat an der in der Koalitionsvereinbarung festgeschriebenen Zielsetzung der Stärkung der Innenstadt und der Verbesserung ihrer Erreichbarkeit festhält. Die Handelskammer geht davon aus, dass die geplante Evaluierung ein Jahr nach Inkrafttreten der Umweltzone erfolgen wird. Sollte sich keine spürbare Veränderung nachweisen lassen, so die Handelskammer, müsse die Umweltzone wieder zurückgenommen werden, da der bürokratische Aufwand dann in keinem Verhältnis zum minimalen Nutzen stünde.
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