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Berliner Handwerk für Mindestlohn

(lifePR) (Berlin, )
Kaum ein Wirtschaftsthema wird derzeit so kontrovers diskutiert wie die Frage nach der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. Vor diesem Hintergrund hat die Handwerkskammer Berlin im vierten Quartal des vergangenen Jahres ihre Mitgliedsbetriebe zum Thema "Gesetzliche Mindestlöhne - Ja oder Nein?" befragt. Die Ergebnisse der Umfrage: Angesichts der EU-Erweiterung sprachen sich von 1.059 Betrieben, die sich an der repräsentativen Umfrage beteiligten, 702 für einen gesetzlichen Mindestlohn aus. Dies entspricht rund zwei Dritteln der Betriebe. Dabei gab es bei den Aussagen keine signifikanten Unterschiede zwischen kleinen, mittleren und großen Unternehmen.

Laut der Umfrage erwartet der überwiegende Teil der Handwerksbetriebe (60,4%) durch den Mindestlohn keine negativen bzw. sogar positive Wirkungen auf dem Arbeitsmarkt. Lediglich 27,3% rechnen mit einem Arbeitplatzabbau. Handwerkskammerpräsident Stephan Schwarz betonte: "Die in der politischen Diskussion oft behaupteten negativen Arbeitsmarkteffekte sehen die Handwerksunternehmen nicht".

Betrachtet man die Umfrageergebnisse genauer, so zeigt sich, dass in einzelnen Gewerken durchaus unterschiedliche Meinungen zum Thema Mindestlohn bestehen. So sprachen sich beispielsweise bei den zulassungspflichtigen Handwerken (mit Meisterqualifikation) vor allem die Betriebe des Friseur- und des Zahntechnikerhandwerks mehrheitlich gegen die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns aus. Die überwiegende Mehrheit der Maler- und Lackiererbetriebe (83,8 %), der Elektrotechnik- Betriebe (76,3 %) sowie der Maurer- und Betonbauerbetriebe (75 %) plädierten hingegen für die Einführung eines Mindestlohns.

Innerhalb der Gruppe der Befürworter sprachen sich 51,3 Prozent der Betriebe für einen unmittelbar vom Gesetzgeber festzulegenden Mindestlohn aus, während 40,9 Prozent für einen Mindestlohn auf der Basis von Tarifverhandlungen mit Aufnahme in das Arbeitnehmerentsendegesetz votierten.

Die Höhe eines möglichen gesetzlichen Mindestlohns wurde im Rahmen der Befragung nicht thematisiert. Das Votum des Berliner Handwerks ist vielmehr als Grundsatzposition vor dem Hintergrund der EU-Erweiterung sowie der Marktsituation in der Hauptstadtregion zu betrachten. Die Festlegung der Höhe sowie die Differenzierung eines gesetzlichen Mindestlohns muss in jedem Fall möglichst politikfern und sachorientiert erfolgen.
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