Würden die Gesetzestexte nicht in den Geschäftsräumen ausgehängt, drohe ein Bußgeld von 250 Euro. Um einer Strafe zu entgehen, könne man die aushangpflichtigen Gesetze bei ihnen per Nachname bestellen, so die Betrüger. Manchmal drohen sie auch eine Kontrolle durch die Handwerkskammer an.
Die Handwerkskammer Berlin weist ausdrücklich darauf hin, dass weder die Kammer selbst Gesetze verschickt, noch Dritte dazu veranlasst, Gesetze zu verschicken. Betriebsinhaber, die solche dubiosen Angebote oder Anrufe erhalten, können sich umgehend mit der Rechtsabteilung der Handwerkskammer unter Tel. 25903-350 in Verbindung setzen.
Die Handwerksammer Berlin hat bereits Strafanzeige erstattet und mit einer Pressemitteilung am 10. April 2008 vor derartigen Angeboten gewarnt.