Nach den Senatsplänen dürfen ab 1. Januar 2008 Fahrzeuge ohne rote, gelbe oder grüne Plakette nur noch mit Ausnahmegenehmigung in die Berliner Umweltzone (innerer S-Bahnring) einfahren. Dies gilt für alle Berliner und auswärtigen Fahrzeughalter. Aus Sicht der Wirtschaft fehlt es aber nach wie vor an einfachen, umfassenden und handhabbaren Ausnahmeregelungen. Daher bleibt die Forderung bestehen, die mit der Umweltzone verbundenen Fahrverbote zumindest für den Wirtschaftsverkehr um zwei Jahre zu verschieben.
Bedenklich ist aus Sicht von IHK und Handwerkskammer auch, dass der Senat eine sehr restriktive Ausnahmepraxis angekündigt hat. Die Sorge gilt deshalb insbesondere den kleinen und mittleren Unternehmen, weil sie Anträge aufwändig begründen müssen. So müssen fehlende Nachrüstmöglichkeiten durch eine Kfz-Werkstatt, darüber hinaus die wirtschaftliche Existenzgefährdung durch einen Steuerberater und zusätzlich noch ein besonderes öffentliches oder privates Interesse nachgewiesen werden. Für Taxen, ÖPNV, Pflegedienste und Notdienste (z. B. Aufzugs- und Heizungsnotdienste) sieht der Senat überhaupt kein öffentliches und privates Interesse, so dass für diese Fahrzeuge keine Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.