Steuerlich absetzbar seien jedoch nur die reinen Arbeitskosten, nicht das anfallende Material. Wer in den Genuss einer Steuerentlastung kommen will, müsse ebenfalls darauf achten, dass jeder einzelne Posten separat auf der Handwerkerrechnung aufgeführt wird. "Die steuerliche Begünstigung gilt für alle handwerklichen Tätigkeiten im inländischen Haushalt, egal ob es sich um einen Erhaltungs- oder Herstellungsaufwand handelt", erklärt Barfuss.
Das Heim verschönern und gleichzeitig Steuern sparen
Handwerkerarbeiten sind absetzbar
Steuerlich absetzbar seien jedoch nur die reinen Arbeitskosten, nicht das anfallende Material. Wer in den Genuss einer Steuerentlastung kommen will, müsse ebenfalls darauf achten, dass jeder einzelne Posten separat auf der Handwerkerrechnung aufgeführt wird. "Die steuerliche Begünstigung gilt für alle handwerklichen Tätigkeiten im inländischen Haushalt, egal ob es sich um einen Erhaltungs- oder Herstellungsaufwand handelt", erklärt Barfuss.