Darauf macht jetzt die Handwerkskammer (HWK) Dortmund aufmerksam. Das Handwerk hatte sich dafür eingesetzt, diese Berufe zuzulassen. In der ursprünglichen Fassung der Verordnung war die Gruppe derer, die Ausweise ausstellen dürfen, stark eingeschränkt worden, eine erhebliche Zahl von qualifizierten Handwerksmeistern insbesondere des Ausbaugewerbes war ausgeschlossen worden. Ausstellungsberechtigt sind nun Maurer und Betonbauer, Zimmerer, Dachdecker, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer, Installateure und Heizungsbauer, Stukkateure, Elektrotechniker, Tischler, Maler und Lackierer, Estrichleger, Ofen- und Luftheizungsbauer, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Kälteanlagenbauer, Klempner, Metallbauer, Rolladen- und Jalousiebauer, Raumausstatter, Glaser, Steinmetze und Steinbildhauer sowie Parkettleger. Damit wird die Leistungsfähigkeit der entsprechend fortgebildeten Handwerker anerkannt und gewährleistet, dass die Gebäudeenergieausweise in der erforderlichen Qualität ausgestellt werden können.
Der Gebäudeenergieausweis wird ab dem 1. Juni 2008 zeitlich gestaffelt für alle vermieteten Wohngebäude und beim Verkauf Pflicht. Er zeigt die energetische Qualität von Gebäuden auf und gibt in Verbindung mit Modernisierungsempfehlungen Hinweise für kostengünstige Verbesserungen der energetischen Gebäudeeigenschaften.
Das HWK-Bildungszentrum an der Ardeystraße bietet die Fortbildung zum „Gebäudeenergieberater im Handwerk“ an, die als Voraussetzung für die Ausstellung des Energieausweises anerkannt ist. Nähere Informationen dazu gibt es bei HWK-Mitarbeiterin Diana Hübner.
Information und Beratung rund um das Thema Energieeinsparung erhalten Handwerksunternehmer bei HWK-Umweltberater Siegfried Riemann.