"Die Anhebung der Ist-Versteuerungsgrenze erhöht die Liquidität bei kleinen und mittleren Betrieben deutlich. Häufig sind gerade sie besonders stark von einer sich verschlechternden Zahlungsmoral betroffen", weiß Toni Gmyrek, Geschäftsführer der Handwerkskammer Heilbronn-Franken.
Da die Ist-Besteuerung eine Ausnahme von der Soll-Besteuerung darstellt, müssen Betriebe den Wechsel bei ihrem Finanzamt beantragen.
Weitere Informationen gibt es bei Toni Gmyrek von der Handwerkskammer Heilbronn-Franken, Telefon 07131 791-171.