Am 10. und 12. Februar 2009 findet im Bildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer Heilbronn-Franken ein zweitägiger Lehrgang zur Asbestsachkunde an. Der Lehrgang basiert auf der neuesten Ausgabe der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519), die zuletzt im Januar 2007 neu gefasst wurden.
Die TRGS 519 gilt zum Schutz bei Tätigkeiten mit Asbest und asbesthaltigen Gefahrstoffen bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) sowie bei der Abfallbeseitigung. Sie schreibt einen Sachkundenachweis zwingend vor, wenn mit asbesthaltigen Baumaterialien umgegangen wird.
Im Baubereich wurde Asbest in der Vergangenheit oft eingesetzt, zum Beispiel als Asbestzement auf Dächern und an Fassaden. Obwohl die Herstellung und Verwendung von Asbest bereits seit 1990 verboten ist, müssen Handwerker dennoch immer wieder damit umgehen. Neben der Gefahr für die eigene Gesundheit besteht bei unsachgemäßem Umgang mit Asbest auch ein enormes Haftungsrisiko, wenn zum Beispiel ein Nachbargrundstück mit Asbestfasern verunreinigt wird.
Weitere Informationen gibt es bei Martin Goedeckemeyer, Beauftragter für Innovation und Technologie der Handwerkskammer Heilbronn-Franken, Telefon 07131 791-2706.