Vor der Ausgabe eines Prämiengutscheins werden im Rahmen eines Beratungsgesprächs die persönlichen Voraussetzungen und das Weiterbildungsziel geklärt. Anschließend werden dem Weiterbildungsinteressierten mindestens drei Bildungsanbieter vorgeschlagen. Der Prämiengutschein kann dann bei einer der empfohlenen Weiterbildungseinrichtungen vorgelegt werden. Die Weiterbildungseinrichtung rechnet die Prämiengutscheine mit dem Zuschussgeber ab.
Die Bildungsprämie wird aus den Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.