Für derartige Anrufe bzw. Schreiben empfiehlt die Handwerkskammer Karlsruhe folgendes Vorgehen: Lassen Sie sich den Namen und die Firma samt Anschrift des Anrufenden geben. Geben Sie grundsätzlich keine Bestellung auf, ohne ein vorheriges schriftliches Angebot.
Amtliche Schreiben der Handwerkskammer Karlsruhe sind durch die entsprechenden Briefbögen identifizierbar. Im Zweifelsfall rufen Sie den darauf angeführten Sachbearbeiter oder die Rechtsberater der Kammer an.
Die Polizei hat die Ermittlung wegen des versuchten Betrugs inzwischen aufgenommen.