Zur Prüfung vorgesehen sind alle Lehrlinge aus Handwerksbetrieben deren Ausbildung nach dem Berufsausbildungsvertrag zwischen dem 01.10.2007 und 31.03.2008 endet. Die Anmeldungen zur Prüfung sind bei den Prüfungsausschüssen bzw. Innungen bis spätestens 29. Oktober 2007 abzugeben.
Die Anmeldeformulare für die vorgesehenen Prüfungsteilnehmer werden den Ausbildungsbetrieben Anfang Oktober zugesandt.