Die Handwerkskammer Karlsruhe macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass Anträge auf vorzeitige Zulassung zur Gesellen-/ Abschlussprüfung oder auf Zulassung zur Gesellen-/ Abschlussprüfung unter Befreiung vom Nachweis der Lehre bis spätestens 01. September 2008 bei der Handwerkskammer Karlsruhe eingegangen sein müssen. Später eingehende Anträge müssen wegen Fristversäumnis abgelehnt werden.
Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Gesellen-/ Abschlussprüfung im Winter 2008/2009 können alle Lehrlinge stellen, die zwischen dem 01.04.2009 und dem 30.09.2009 auslernen und folgende Voraussetzungen erfüllen:
- das zuletzt erteilte Berufsschulzeugnis weist in den für die Kenntnisprüfung relevanten Fächern bzw. Bereichen einen Notendurchschnitt von mindestens 2,4 auf,
- das Zwischenprüfungszeugnis weist einen Notendurchschnitt von mindestens 2,4 auf,
- Bestätigung des Ausbildungsbetriebes, dass der Lehrling bisher über dem Durchschnitt liegende Leistungen erbracht hat und ihm bis zum vorzeitigen Termin der Gesellen-/ Abschlussprüfung alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden können,
- Besuch der vorgeschriebenen überbetrieblichen Unterweisungskurse,
- Führung der vorgeschriebenen Berichtshefte / Ausbildungsnachweise,
- die betriebliche Ausbildungszeit von 18 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreijähriger Ausbildungsdauer und von 24 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer wird bis zur vorgezogenen Prüfung nicht unterschritten.