Eberhard Bierschenk, Jurist und Geschäftsführer der Kammer, rät, keinen Auftrag an unbekannte Handwerksbetriebe zu vergeben, ohne mindestens ein Vergleichsangebot eingeholt zu haben, egal welchen Umfang die auszuführenden Arbeiten haben. „Um beim Erhalt der Rechnung ein böses Erwachen zu vermeiden, sollte auch die Ausweitung des ursprünglichen Auftrags, zum Beispiel auf andere Bereich des Hauses, nicht mündlich und nur nach Vorlage eines schriftlichen Kostenvoranschlags erteilt werden.“
Eine einfache Möglichkeit, sich vor unseriösen Angeboten zu schützen, so Bierschenk weiter, ist die Zusammenarbeit mit Unternehmen aus der Region. Zum Beispiel in der Internet-Betriebsdatenbank der Handwerkskammer Kassel (www.hwk-kassel.de) findet sich eine Vielzahl qualifizierter Handwerksbetriebe.