Ein Anrufer hinterlässt auf dem Anrufbeantworter des Handwerksbetriebes eine Nachricht, in der er ankündigt, einen Auftrag für den Handwerker zu haben und bittet um Rückruf. Bei der Rückrufnummer handelt es sich um eine kostenpflichtige "0137-Nummer".
"Beim erfolgten Rückruf wurden unsere Mitgliedsbetriebe dann abgewimmelt und es kam zu keinem Auftrag", sagte Ulf Grünke, Pressesprecher der Kammer. Bei der o. g. Telefonnummer handelt es sich wie auch bei "(0)900er-Nummern" um MABEZ-Nummern (MABEZ steht für Massenverkehr zu bestimmten Zielen im Telefonverkehr). Wie bei allen kos-tenpflichtigen Mehrwertnummern gibt es immer wieder Missbrauch mit diesen Nummern. Bei Lockanrufen auf Mobiltelefone oder in das Festnetz sollen die Anrufer dazu verleitet werden, eine MABEZ-Nummer "zurückzurufen". Für Anrufe aus dem Festnetz werden für derartige Nummern in der Regel 1 Euro pro Anruf in Rechnung gestellt. Bei Anrufen von Mobiltelefonen kann die Gebühr erheblich höher sein.
Die Handwerkskammer Lübeck rät in diesem Zusammenhang zur Vorsicht und bittet ihre Mitgliedsbetriebe genau zu prüfen, ob ein Rückruf bei einer derartigen MABEZ-Nummer notwendig ist.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei der Rechtsabteilung der Hand-werkskammer Lübeck, zuständige Ansprechpartnerin Frau Assessorin Ulrike Orywal, Tel. 0451/1506-195, E-Mail: uorywal@hwk-luebeck.de. Die Kammer prüft dann, ob ein Ruf-nummernmissbrauch vorliegt und die Bundesnetzagentur eingeschaltet werden kann. Selbstverständlich können sich die Betriebe bei einem Verdacht des Rufnummernmiss-brauchs auch direkt unter Rufnummernmissbrauch@bnetza.de an die Bundesnetzagentur wenden, die dann einschreiten kann.