Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind Junghandwerker, die ihre Gesellen- oder Abschlussprüfung mindestens mit der Note 2,4 im Winter 2009/2010 abgelegt haben oder im Sommer 2010 ablegen werden. Zum Zeitpunkt der Gesellenprüfung darf der Teilnehmer das 25. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Nur in besonderen Fällen kann auf Antrag, insbesondere bei Wehr- oder Ersatzdienst, bei Schwangerschaft mit Mutterschutz von zusammen nicht mehr als einem Jahr oder bei Beginn der Ausbildung unmittelbar nach dem Abitur oder Fachabitur bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres am Wettbewerb teilgenommen werden.
Die Junghandwerker und Junghandwerkerinnen treten im September 2010 zunächst gegen die Besten ihres Handwerks im Bezirk der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald an. Der Sieger nimmt dann an der Ausscheidung der nächst höheren Stufe, dem Landeswettbewerb teil. Für die Landesbesten geht es auf Bundesebene weiter.
Gestaltungswettbewerb
Parallel zum Leistungswettbewerb findet eine weitere Ausscheidung statt. Beim Wettbewerb "Die gute Form - Handwerker gestalten" dreht sich alles um das anspruchsvolle Bearbeiten von Materialien und Formen und die ästhetische Qualität der Arbeiten der Junghandwerker. Die Teilnahmebedingungen entsprechen denen des Leistungswettbewerbs.
Der Wettbewerb richtet sich an folgende Handwerksberufe:
Goldschmied, Silberschmied, Steinbildhauer/Steinmetz, Holzbildhauer, Tischler, Metallbauer, Kürschner, Glas- und Porzellanmaler/ Kunstglaser, Glasveredler, Glasgraveur, Glaser, Maler, Keramiker, Weber, Vergolder, Maßschneider, Drechsler, Graveur, Modisten, Augenoptiker, Siebdrucker, Flexografen, Buchbinder, Metallbildner, Konditoren und Fachverkäufer/-innen im Lebensmittelhandwerk - Konditorei.
Anmeldeschluss für die beiden Wettbewerbe ist der 31. August 2010. Weitere Informationen und Anmeldeformulare gibt es bei Alexander Dirks, Handwerkskammer Mannheim, Telefon +49 (621) 18002-138.