Bei der Wahl einer geschäftlichen Bezeichnung wird oft nicht bedacht, dass, wer geschäftlich unter einem Namen, mit einer Marke oder einer sonstigen Geschäftsbezeichnung tätig wird, Rechte Dritter beachten muss. Dies können für bestimmte Waren und Dienstleistungen eingetragene Marken oder durch Benutzung für ein bestimmtes Geschäftsgebiet erlangte Kennzeichenrechte sein. Weist die geplante Bezeichnung Ähnlichkeiten mit solchen älteren Rechten auf gleichem oder ähnlichem Gebiet auf, besteht das Risiko einer Kennzeichenverletzung und der Abmahnung durch den Rechtsinhaber.
Wer langfristig plant, unter einer bestimmten Kennzeichnung seine Waren oder Dienstleistungen auf dem Markt anzubieten und dafür Werbeanstrengungen unternehmen will, sollte über eine Sicherung dieses Zeichens durch eine Markenanmeldung nachdenken, um spätere Auseinandersetzungen mit den Geschäftspartnern oder Wettbewerbern zu vermeiden. Die Praxis zeigt immer wieder, dass ungeregelte Rechtsverhältnisse eine Quelle für unnötige Rechtsstreitereien sind.
Die Seminare "Abmahnungen aus Marken-/Kennzeichenrechten - Beachtung fremder Rechte" und "Unternehmenskennzeichen und Marke - Strategien für einen sicheren Schutz" informieren über Zusammenhänge und Hintergründe.
Die Veranstaltungen finden in der Handwerkskammer Mannheim, B1, 1-2, 68159 Mannheim, im Saal Mannheim statt. Am Mittwoch, 18.03.2015 von 17.00 bis 18.30 Uhr, wird Rechts- und Patentanwalt Walter Weber das "Thema Beachtung fremder Rechte - Abmahnungen aus Marken- und Kennzeichenrechte" behandeln. Am Mittwoch, 22.04.2015 von 17.00 bis 18.30 Uhr, spricht Patentanwältin Gerlinde Seidel über "Strategien für einen sicheren Schutz - Markenanmeldung".
Weitere Informationen und Anmeldung sind erhältlich bei Claudia Joerg, Umwelt- und Technologieberaterin der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald unter Tel.: 0621/18002-151 oder per E-Mail: joerg@hwk-mannheim.de.